26 März 2008

Mein erster Raufhandel

Mein Mandant wird von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen eines Raufhandels am 01.11.2003 angeklagt, und ich weiß nicht einmal, was ein Raufhandel ist. Wohl aber doch mehr "Raufen" als "Handeln", hab ich den Eindruck. Die Frage des Mandanten, ob er sich in einem solchen Verfahren in der Schweiz vertreten lassen kann, ggf. durch mich, werde ich wohl erst später beantworten können. Vielleicht hilft ja jemand hier.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist ganz banal eine Schlägerei. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Beteiligung_an_einer_Schl%C3%A4gerei

Mbimmler hat gesagt…

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a133.html

Raufhandel

1 Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Nicht strafbar ist, wer ausschliesslich abwehrt oder die Streitenden scheidet.


Grüsse aus Zürich...

Mbimmler hat gesagt…

re Vertretung:
Anwaltszwang besteht *nicht* (vor keinem Gericht):
http://www.bger.ch/acf11d.pdf Seite 7

Betreffend Recht zur Vertretung in Basel:

http://www.gerichte.bs.ch/ag-anwaelte.htm

Zum erstinstanzlichen Strafverfahren in Basel allgemein:

http://www.gerichte.bs.ch/stg-verfahren.htm

Strafprozessordnung:

http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/257.100.pdf

 

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