Das Schöffengericht zweifelt an einer straffreien Zukunft, versagt der 43-Jährigen eine Bewährung. "Haben Sie bei den Straftaten einmal an Ihre Töchter gedacht?", fragt der Richter. "Wie glauben nicht."
Oft wünscht man sich doch, dass Strafrichter sich etwas näher an die Strafprozessordnung anlehnen als mit populistischen Unsinnigkeiten zu argumentieren. Die Frage, ob eine Betrügerin bei der Begehung ihrer Taten an ihre Töchter gedacht hat oder nicht, hat bei mehreren laufenden Bewährungen und auch sonst mit der Frage nach einer positiven Sozialprognose nicht das Geringste zu tun und soll wohl nur des Volkes Zorn bekräftigen.
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