In der knapp zweistündigen Verhandlung vor dem Schöffengericht geht es um Ursachenforschung, um die Beweggründe des Angeklagten für die Taten. Dieser erzählt von hohen Schulden, die sich aufgetürmt hätten, als seine Frau zweimal schwanger wurde und nicht mehr arbeiten konnte: "Wir wollten unseren Lebensstandard aufrecht erhalten."
Dann setzt das Gericht die verhängte zweijährige Strafe nicht zur Bewährung aus u.a. mit der Begründung:
Quelle: newsclickDie Hintergründe der Straftaten habe dieser "nicht umfassend offengelegt". So sei das Geld des Landkreises nicht nur zum Tilgen der Schulden eingesetzt worden, sondern auch für Urlaubsreisen, Hotelaufenthalte, teures Ausgehen. Vieles bleibt im Dunkeln.
Und ich dachte immer, Urlaubsreisen, Hotelaufenthalte und teures Ausgehen gehören zum Lebensstandard, wenn man aber keine Bewährung will, will man halt keine und mach aus einem umfassenden ein unbefriedigendes Geständnis.
Manch einer denkt da an Willkür.
2 Kommentare:
Naja, auch wenn viele Menschen regelmässig in den Urlaub fahren: Man kommt auch ohne aus. Gerade eine Flaute in den Finanzen ist für viele Menschen der Grund, sich für einen Urlaub auf Balkonien zu entscheiden.
Sehe ich auch so. Hier aber sagt der Täter, dass er den bisherigen Standard, also den mit Urlaub aufrecht erhalten wollte, so dass ich nicht sehe, was er verheimlicht haben soll.
Ansonsten, wenn es klemmt, man kommt auch ohne aus, völlig klar!
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