In Wuppertal weigert sich die Staatsanwaltschaft seit kurzem, Ermittlungen gegen P2p_Tauschbörsennutzer einzuleiten. Verhältnismäßig seien die Ermittlungen nicht, den Rechteinhabern gehe es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern nur um das Abgreifen von Userdaten, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft nun die Ermittlungsverweigerung, ein alter Bekannter erstattete bereits Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, Grund: Strafvereitelung.
Ein guter Bekannter erstattet Strafanzeige wegen Strafvereitelung - wenngleich mit gelinde gesagt sonderbaren Gründen. Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth sieht den Rechtsstaat gefährdet und hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen Strafvereitelung gemäß § 258 StGB gegen Unbekannt erstattet. Aus seinen Begründungen: ob ein Täter gewerbsmäßig handele, habe sich in der Vergangenheit in der Regel erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt.
GvG und die Windmühlen, schauen wir, wer gewinnt.
1 Kommentar:
Natürlich stellt sich heraus, ob der Täter gewerbsmässig handelt.
Wie oft hat sich denn herausgestllt, daß der Täter gewerbsmässig handelt?
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