Zum x-ten Mal musste ich heute fristwahrend gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen, weil die Staatsanwaltschaft bei der Akteneinsicht darauf verzichtet hat, den Strafregisterauszug beizufügen, so dass ich zunächst nicht nachvollziehen kann, ob die inflationäre Anzahl der Tagessätze angemessen ist.
Eine kleine Nachlässigkeit, die dazu führt, dass jetzt viel Arbeit insbesondere beim Amtsgericht entsteht, die nicht angefallen wäre, wenn der BZR gleich beigefügt gewesen wäre.
Aber das sind sie, die Staatsanwälte, die auch aus Faulheit Rückseiten in den Akten beschreiben, ohne auch nur einen einzigen Gedanken daran verschwenden, was das eigentlich z.B. beim Kopieren zur Herstellung einer Zweitakte für eine Mehrarbeit bedeutet.
Und dass sind genau die Staatsanwälte, die bei Anträgen auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Volksreden darüber halten, wie der Steuerzahler vor unnützen Kosten geschützt werden muss.
08 September 2008
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1 Kommentar:
"... wie der Steuerzahler vor unnützen Kosten geschützt werden muss" - Na, z.B. durch das Beschreiben von Rückseiten, anstatt ein neues Blatt teures Papier zu verschwenden. ;-)
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