O-Ton eines Richters, der merklich genervt war von einem Opfer/Nebenkläger, der sich nicht richtig erinnern wollte oder konnte und auch wichtige Details nicht berichten konnte oder wollte.
Als dann auch alle Tatzeugen an erheblichem Erinnerungsschwund litten, beantragten der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und sogar der Nebenklagevertreter Freispruch. Dem konnten wir Verteidiger uns nur anschließen, und es gab ihn auch.
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