09 September 2008

Größe beim Amtsgericht Naumburg

Ein durch und durch positives Erlebnis hatte ich vor einigen Tagen beim Amtsgericht in Naumburg/Saale. Meine Rüge der Zuständigkeit wurde nicht murrend abgewürgt sondern ausführlich geprüft und führte letztlich dazu, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft den von mir angeregten Antrag nach § 154 StPO stellte, dem das Gericht auch nachkam, obwohl es sich bei dem Vorwurf um gewerbsmäßigen BTM-Handel in einer JVA gehandelt hat.

Als ich dann nach der Einstellung für meinen Mandanten im Verhältnis zu dem Mitangeklagten den § 55 StPO wegen der "Rückbelastungsgefahr" reklamierte, wurde die Verhandlung erneut unterbrochen, ich wurde um eine Funstelle dieses Problem betreffend gebeten und im Ergebnis musste mein Mandant dann tatsächlich nicht aussagen.

Hut ab davor, dass mal nicht an Verteidigeranträgen herumgemäkelt und nur ein Weg zum Abwürgen gesucht wurde, sondern dass nach der ausführlichen Prüfung Entscheidungen getroffen wurden, mit denen die Justiz zuvor ganz sicher nicht gerechnet hat.

Der Mandant war begeistert.

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