31 März 2008

Blutiges Terrorgeld in der Schweiz

Auf Schweizer Konten lagen oder liegen Gelder der spanischen Terrororganisation ETA. Ob Ermittlungen eingeleitet werden, ist noch unklar.

Staatsanwalt Robert Wallner dementierte in einem Communiqué einen spanischen Zeitungsbericht vom Sonntag, wonach ETA- Geheimkonten in Liechtenstein blockiert worden seien.

Die spanische Zeitung «El País» hatte berichtet, es seien aufgrund eines spanischen Ersuchens mehrere Liechtensteiner Konten gesperrt worden. Darauf hätten mehrere zehntausen Euro gelegen, die die ETA als so genannte Revolutionssteuer von baskischen Unternehmern erpresst habe.
Quelle: blick.ch

Dass die ETA Unternehmen erpresst hat, soll nicht nur in Einzelfällen vorgekommen sein. Solches bemakeltes Geld zu "bunkern" hat eine völlig andere Qualität, als Beihilfe zur Steuerhinterziehung von einzelnen EU-Bürgern zu leisten.

Ohne Post und doch was los

Viele Privathaushalte und Unternehmen werden sich morgen auf leere Briefkästen oder verzögerte Zustellungen einstellen müssen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di macht im Tarifkonflikt mit der Deutschen Post ernst und kündigte erste Warnstreiks an. In Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel Köln, Bonn und Essen betroffen. Bei der Deutschen Post zeigte man «keinerlei Verständnis» für die ver.di-Aktion. Bisher sind die Verhandlungen zu Arbeitszeit, Beschäftigungssicherung, und Löhnen ohne Annäherung geblieben.
Quelle: newsclick

Schade, dass es Fax, Mails und andere Zustelldienste gibt, ansonsten hätte man morgen einen richtig ruhigen Tag. Aber, man kann nicht alles haben.

Prinzessin Diana wurde nicht ermordet, BASTA!

Der Fall Diana neigt sich nach einem sechs Monate langen Prozess dem Ende: Für einen Mord an der britischen Prinzessin gibt es nach Überzeugung des zuständigen Untersuchungsrichters keinerlei Beweise.
Quelle: spiegel

Hoffentlich passiert auf der Insel mal wieder irgend etwas, das dazu führt, dass niemand mehr darüber nachdenkt, ob Diana nun ermordet wurde oder nicht.

Wer spät kommt, kann früh gehen

Typisch für Montagmorgen. Nur Chaoten unterwegs, hier ein Stau, dort ein Schleicher, da werden 60 km schon hin und wieder zur zeitfressenden Tortour.

Trotzdem erschien ich zehn Minuten zu spät im Landgericht, traf aber auf beruhigende Wachtmeister, die mir mitteilten, jetzt sei für 50 Minuten unterbrochen, weil ein Zeuge nicht erschienen sei.

Zeit für einen Kaffee mit einem Pressevertreter, um über dies und das zu sprechen. Nach der Unterbrechung kurze Mitteilung des Vorsitzenden, dass der Zeuge nicht erschienen sei und dass der Verhandlungstag damit sein Ende gefunden hat.

Über die 60 Kilometer zurück könnte man eine eigene Geschichte schreiben. Toller Wochenanfang.

30 März 2008

Zeugenpflichten und wichtige Richter

Der Mandant ist Polizist und wollte beraten werden. Ein Richter eines Amtsgerichtes habe sich vor ihm zuschauerträchtig (Schulklasse im Raum) tierisch aufgeblasen und ihm ein Zwangsgeld angedroht, wenn er es nochmals wage, vor ihm als Zeuge aufzutauchen, ohne zuvor nachgelesen zu haben, was sich ereignet habe.

Das sind die ewig gestrigen Richter, die nicht begriffen haben, dass ein Zeuge zunächst im Zusammenhang das zu berichten hat, was er zum Zeitpunkt seiner Vernehmung noch in Erinnerung hat, und nicht das, was er gestern gelesen hat.

Im Gegenteil, wenn der Polizeibeamte ohne Nachlesen nichts mehr weiß, darf ihm auch nichts mehr vorgehalten werden.

Jeder Polizeibeamte ist Zeuge wie jeder andere auch, und der JEDE ANDERE kann auch nichts nachlesen, also kann es nicht nur nicht verlangt werden, vielmehr ist es eine der StPO widersprechende Ungleichbehandlung von Zeugen, dass Polizeibeamte nachlesen können.

Also müssen sie nicht nachlesen, sie dürfen es gar nicht.

Ich habe dem Polizisten geraten, sich von dem wichtigen Richter zukünftig ein Zwangsgeld auferlegen zu lassen, um auf diesem Weg dessen Rechtsmeinung anderweitig überprüfen zu lassen.

Hamburger Ex-Justizsenator stellt Tötungsmaschine vor

Ist dieser Mann noch zu retten? Der Hamburger Ex-Justizsenator Dr. Roger Kusch (53) will unheilbar Kranken mit einer „Tötungsmaschine“ helfen, zu sterben.

Gestern stellte er den Automaten in Hamburg vor – und kündigte an: „Ich werde das Gerät persönlich bei den Patienten aufbauen und sie beim Sterben begleiten.“
Quelle: Bild

Ein sicherer Weg, diesen Vorgang straffrei durchzuführen, wäre eine Selbstbegleitung, dann würde auch die Kostenbefreiung bei dem ersten und letzten Mal Sinn machen.

29 März 2008

Halberstädter Theaterprozess zieht Kreise

In dem Halberstädter Theaterprozess tut sich gerade ein spannender Seitenarm auf, nämlich das Spuken gottähnlicher Besserwisser im Hintergrund, die versuchen, auf dunklen Wegen Einfluss auf Beteiligte zu nehmen, um an der Wahrheit vorbei ein politisch genehmes Ergebnis zu erreichen, wobei nicht auszuschließen ist, dass sich der ein oder andere dieser Strippenzieher hin und wieder im Zuschauerraum befunden hat.

Eklat im Prozess um Überfall auf Schauspieler in Halberstadt

Im Prozess um den Überfall auf Schauspieler in Halberstadt ist es heute vor dem Landgericht Magdeburg zu einem Eklat gekommen. Einer der Staatsanwälte warf dem Justizministerium vor, auf den Prozess Einfluss zu nehmen. So habe er einen Anruf bekommen mit der eindringlichen Bitte, einen Zeugen nicht vorzuladen. Dies habe mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Die Verteidigung reagierte auf die Angaben des Staatsanwalts mit Empörung. Die Einflussnahme des Ministeriums sei ungeheuerlich und ein Skandal. In dem Prozess müht sich das Gericht seit Monaten, den Überfall von mehreren angeklagten Rechtsradikalen auf Schauspieler aufzuarbeiten.
Quelle: mdr

28 März 2008

Anwaltsstrom

Das scheibe ich gnadenlos ab und ziehe den Hut vor dem Kollegen Handschumacher aus Berlin, der es geschafft hat, ein Gericht dazu zu bringen, ausdrücklich die Stromversorgung des LapTops eines Anwalts im Gericht zu genehmigen. Zumindest im Amtsgericht Tiergarten reicht nun der Hinweis auf: 03. März 2008 — 5330 E — A2 (Sdh. XIV) AG.

Hoffentlich sind damit entsprechende Diskussionen bundesweit endgültig erledigt.

Mit Atombomben auf Ameisen schießen

In Wuppertal weigert sich die Staatsanwaltschaft seit kurzem, Ermittlungen gegen P2p_Tauschbörsennutzer einzuleiten. Verhältnismäßig seien die Ermittlungen nicht, den Rechteinhabern gehe es auch nicht um ein Strafverfahren, sondern nur um das Abgreifen von Userdaten, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft nun die Ermittlungsverweigerung, ein alter Bekannter erstattete bereits Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, Grund: Strafvereitelung.

Einhaltbare Frist

Lobend erwähnen will ich die Strafkammer 25 KLs des Landgerichts Magdeburg, die einer Angeklagten eine einhaltbare Frist von drei Wochen einräumt, einen selbst gewählten Verteidiger als Pflichtverteidiger vorzuschlagen und nicht wie unzählige andere Gerichte, hierfür nur eine nicht einhaltbare Frist von einer Woche zu gewähren.

Putin - Kritekerin Anna Michaltschuk in Berlin verschwunden

Polizeitaucher haben am Freitag im Berliner Lietzensee vergeblich nach der vermissten russischen Künstlerin und Putin-Kritikerin Anna Michaltschuk gesucht. Der Einsatz der fünf Taucher wurde nach rund zwei Stunden abgebrochen, wie Polizeisprecher Bernhard Schodrowski der AP sagte. Der See liegt im westlichen Stadtteil Charlottenburg nahe der Wohnung der 52-Jährigen, die seit Karfreitag vermisst wird.
Quelle: 20min.ch

Gruselig der Gedanke, dass Russen Feinde im Ausland liquidieren lassen könnten.

Unglaubliche Dummheit

Bei der Frage nach "unglaublicher Dummheit" werden jetzt einige Leser aufschrecken und meinen, dass das sicher mal wieder völlig überzogen sei, so weit zu gehen, bestimmten Kollegen in bestimmter Funktion in einem bestimmten Verfahren selbige zu unterstellen, also unglaubliche Dummheit.

Mache ich auch nicht, fiele mir nicht ein. Es handelt sich um einen völlig anderen Sachverhalt:
Es klingt wie ein Märchen, ist aber wirklich passiert: Ein Mann aus dem Landkreis Kronach erwirbt für 40000 Euro einen Koffer weißer Papierschnipsel. Der "Verkäufer", ein angeblicher Diplomat, verspricht ihm, die Scheine verwandeln sich dank einer Chemikalie in 2,5 Millionen US-Dollar. Das Geld ist mittlerweile futsch, der Betrüger sitzt hinter Gittern.
Quelle: frankenpost.de

Eine nette Variante des "Wash-Wash-Tricks", wobei eine Strafe von 40.000 €, auf einen solchen Trick hereinzufallen, der Höhe nach angemessen erscheint.

Touch ins Irre

Der in dem Halberstädter Theaterverfahren mitverteidigende Kollege Funck bezeichnete die sich jetzt abzeichnenden Entwicklungen damit, dass er meint, das Verfahren habe spätestens jetzt einen Touch ins Irre.

Dem kann man nur wohlwollend beipflichten, wenn man sich auf der Zunge zergehen lässt, dass eine Nebenklagevertreterin die angebliche Rechtsstaatswidrigkeit des Verfahrens nun plötzlich u.a. damit begründet, dass der Erlass einiger Haftbefehle und deren Bestätigung durch das Landgericht gegen einige Angeklagte rechtsstaatswidrig gewesen seinen, obwohl gerade die Nebenklagevertreter über die einschlägige Presse massiven Druck ausgeübt hat, damit es zu solchen Haftbefehlen kommt.

Brennende Luft in der Hauptverhandlung

Erwartungsgemäß hat das erweiterte Schöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt heute den Antrag der Nebenkläger auf Schließung der Beweisaufnahme als unzulässig zurückgewiesen, weil die StPO einen solchen Antrag nicht vorsieht. Eine Fortsetzung der Peinlichkeiten, die die Frage nach dem Sinn der Nebenklage in diesem Verfahren entstehen lässt.

Und nach der Verkündung des Beschlusses dann heftigster verbaler Streit zwischen einem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und einem Nebenklagevertreter. Man schreit sich so laut an, dass das Gericht die Sitzung für unbestimmte Zeit unterbricht.

Überraschung im Theaterprozess

Völlig überraschend haben die Nebenklägervertreter in dem Halberstädter Theaterverfahren im letzten Hauptverhandlungstermin beantragt, die Beweisaufnahme zu schließen, weil es sich angeblich nicht mehr um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt.

Die Begründung des Antrages ist schwer nachzuvollziehen und zum Teil objektiv falsch. Beobachter sehen in diesem Antrag lediglich eine taktische Maßnahme, um damit davon abzulenken, dass die wahren Ziele der Nebenklage an der eigenen Vorgehensweise gescheitert sind.

27 März 2008

Schnelle Nummer in Dessau

Das war Coolness mit Augenmaß im Landgericht Dessau. Der Herr Vizepräsident wollte eines ganz sicher: kein Urteil fällen. Das sagte er auch ganz deutlich und führte mit leichter Hand die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft dahin, dass sie das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zurücknahm, so dass das Urteil gegen meine Angeklagte rechtskräftig wurde und bei dem anderen Angeklagten aus der Berufung die ursprünglich von dem Verteidiger eingelegte Revision wurde.

Hoffentlich findet das OLG die Kopie der Entscheidung des BGH aus dem 35. Band in der Akte, dann kann dieser Angeklagte zwanglos sofort freigesprochen werden.

Dauerte alles nur Minuten und war für uns Verteidiger eine erfolgreiche und angenehme Fahrt.

Mutter schickt Sohn in den Puff und verprügelt dann die Hure

„Junge, du musst dich entspannen. Geh mal in den Puff.“ Mit diesen Worten schickte Mutter Luise (87) ihren Sohn Eberhard (54) ins Bordell. Zurück kam er mit einer Thailänderin. Die wollte Geld, er nicht zahlen. Weil er keinen Orgasmus bekam.

Ein Streit entstand. Schließlich schloss er sie einfach ein. Und rief seine Mutter an. Und die zog nicht etwa ihrem Sohn die Ohren lang. Sondern stritt munter mit der Hure um den Preis. Schließlich habe er keinen Orgasmus bekommen. Dann ihr Vorschlag: „Komm, wir fahren jetzt zur Bank, dann kriegst du dein Geld.“ Gesagt, getan? Denkste: Kaum aus der Wohnung raus, holte Oma Luise mit ihrer Krücke aus, rammte sie der Thailänderin ins Kreuz, verprügelte sie und jagte sie fort.

Und deshalb musste sich Eberhard W. am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Ich bin ein anständiger Mensch“, sagte er. Und fiel Richter Wolfgang Hilgert ständig ins Wort, kassierte dafür drei Verwarn-Gelder. Luise drückte ihrem Sohn vom Zuschauerraum aus die Daumen. Ihr Verfahren war aufgrund ihres hohen Alters eingestellt worden. Dafür kam’s für Eberhard knüppeldick. 14 Monate auf Bewährung lautete das Urteil wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. Eberhard W. weinte. Und sofort stürzte Mutter Luise mit dem Taschentuch herbei. Immerhin: Auf Mutti ist und bleibt Verlass.

Quelle: express

Wenn Muttern alles besser kann und weiß, hätte sie die Entspannungsübungen auch selbst in die Hand nehmen sollen, dann hätte es vielleicht geklappt.

Busen - Buße für Blitzer

Brav waren die Pussycat Dolls noch nie. Doch das, was sie sich kürzlich bei einem Auftritt in Malaysia leisteten, war ein Fall für die Polizei!

Und zwar dank eines Busenblitzers und eines anderen, noch intimeren Einblicks, den eine verrutschte Short ermöglichte.

Passiert sind die Malheurs ausgerechnet in Malaysias Hauptstadt Kuala Lumpur, wo man mit Freizügigkeit nicht gerade grosszügig umgeht. Prompt mussten die Veranstalter des Konzerts laut der Zeitung «The Sun» eine Buße von umgerechnet fast 2900 Franken berappen.
Quelle: blick.ch

Und man lernt daraus, dass Bußgelder für völlig verschiedenen Arten von Blitzern bezahlt werden müssen.

Erleuchtung eines Schöffen

Im Landkreis Gifhorn werden Schöffen für das Amtsgericht Gifhorn gesucht. In diesem Zusammenhang gibt es dann Erkenntnisse wie diese:

Die Vielfältigkeit der Straftaten erstaunt auch Amtsgerichtsschöffen Willy Knerr aus Gifhorn: "Dabei war ich überrascht, wie schwer es ist, überhaupt Recht zu finden", berichtet er. Besonders, "wenn in einem Verfahren deutlich wird, dass beide Parteien lügen", so der Lehrer eines Gymnasiums in Gifhorn.
Quelle: newsclick

Wenn solchen Schöffen dann auch noch klar wird, dass bei diesen Konstellationen nicht zwingend ergründet werden muss, wer denn nun lügt, sondern dass nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen ist, wenn man nicht weiß, was die Wahrheit ist, würde unser Rechtsstaat jubeln können.

Populismus für Volkes Zorn

Aus einer Urteilsbegründung des Amtsgerichts Braunschweig:
Das Schöffengericht zweifelt an einer straffreien Zukunft, versagt der 43-Jährigen eine Bewährung. "Haben Sie bei den Straftaten einmal an Ihre Töchter gedacht?", fragt der Richter. "Wie glauben nicht."
Quelle: Newsclick

Oft wünscht man sich doch, dass Strafrichter sich etwas näher an die Strafprozessordnung anlehnen als mit populistischen Unsinnigkeiten zu argumentieren. Die Frage, ob eine Betrügerin bei der Begehung ihrer Taten an ihre Töchter gedacht hat oder nicht, hat bei mehreren laufenden Bewährungen und auch sonst mit der Frage nach einer positiven Sozialprognose nicht das Geringste zu tun und soll wohl nur des Volkes Zorn bekräftigen.

Stuhlgang-Mord

Störe niemals einen Mann auf dem Klo! Diese so einfache Feststellung hätte Leben retten können.

Aus Rache dafür, das er bei seiner Sitzung auf dem Klo eines New Yorker Klubs gestört wurde, ist ein 47-jähriger Mann zum Mörder geworden.

Wie die "New York Post" berichtet, hatte der 47-Jährige in dem Club in der Bronx das Klo für längere Zeit belegt. Zwei Männer, die ebenfalls ein dringendes Bedürfnis drückte, klopften daraufhin mehrfach an die Toiletten-Türe - ohne Reaktion.

Als sich der Mann nicht rührte, traten sie aus Zorn die Tür ein und zerrten den Mann vom WC.

Der nahm grausame Rache. Bei der Polizei gab er zu Protokoll, er habe zu Hause seine Waffe geholt und sei damit in den Club zurückgekehrt. Dort angekommen, so berichtet die "New York Post" weiter, habe er auf zwei Männer geschossen. Einer von ihnen wurde dabei tödlich verletzt.

Quelle: express

Es wäre für die Opfer zwar deutlich unangenehmer aber auch deutlich gesünder gewesen, ihre Hosen zu verunreinigen als auf einer Sitzung zu bestehen.

26 März 2008

Schacht Konrad als Atommüll - Endlager rückt näher

Das Atommüll-Endlager Schacht Konrad in Salzgitter hat die vorletzte rechtliche Hürde genommen. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheiterte die Stadt Salzgitter am Mittwoch mit einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Genehmigung für den Bau und den Betrieb des Lagers richtete. Das höchste deutsche Gericht teilte mit, die Stadt sei nicht berechtigt, den Baubeschluss vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Deswegen nahm Karlsruhe die Beschwerde aus Salzgitter gar nicht erst zur Entscheidung an (AZ: 1 BvR 1987/07).
Quelle: newsclick

Der Dreck rückt näher, und gut ist das Gefühl nicht.

Visitenkartenartige Gegenstände beeinträchtigen die Sicherheit in der JVA

Es gibt Visitenkarten, die rückseitig mit einer Magnetschicht versehen sind und deshalb z.B. an Kühlschränken oder beliebigen metallenen Gegenständen haften, so auch an Gefangenenspinden in der Justizvollzugsanstalt Braunschweig.

Im Rahmen einer Zellenrevision sind nun solche Karten von Anwälten gefunden worden, wobei auch von mir eine dabei war. Die JVA, die diese Visitenkarten lediglich als Kunststoffkarten sieht, die in Größe und Beschriftung Visitenkarten ähneln, meint nun offenbar, dass von diesen "Dingern" eine Sicherheitsgefahr ausgeht und hat nun zunächst die Anwaltskammer eingeschaltet.

Außerdem wolle man Anwälten lediglich gestatten, pro Mandant eine Visitenkarte zu überreichen. Ich überreiche grundsätzlich mindestens drei, nämliche eine für den Mandanten, eine für den Sozialarbeiter, der für den Mandanten zuständig ist und eine für die erste Person, die den Mandanten besuchen wird, damit sich der Außenkontakt an mich wenden kann.

Inwieweit das nun wieder ein Sicherheitsrisiko sein kann, erschließt sich mir auch nicht.

Mein erster Raufhandel

Mein Mandant wird von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen eines Raufhandels am 01.11.2003 angeklagt, und ich weiß nicht einmal, was ein Raufhandel ist. Wohl aber doch mehr "Raufen" als "Handeln", hab ich den Eindruck. Die Frage des Mandanten, ob er sich in einem solchen Verfahren in der Schweiz vertreten lassen kann, ggf. durch mich, werde ich wohl erst später beantworten können. Vielleicht hilft ja jemand hier.

24 März 2008

Mietnomaden

Sehr geehrte ehemalige Mieter,

bisher hatte ich mit Mietnomaden nur beruflich zu tun, nun habe ich mit Ihnen das Glück, auch persönlich betroffen sein zu dürfen.

Das, was Sie hinterlassen haben, war sehr lehrreich. Eine der Damen, die bei der Generalreinigung hilft, hat sogar behauptet, zwischen Hunde- und Menschenkacke unterscheiden zu können, die auf dem Teppichboden zurückblieb.

Ich habe auch nicht die Befürchtung, Sie nicht zu finden. Solch einen Gestank wird man sicher nicht los. Wir müssen nur schnüffeln, dann haben wir Sie.

Und dann müssen wir streng juristisch abrechnen. Manch einer an meiner Stelle würde denken, schade, dass mehr nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

der Urlaub ist tatsächlich vorbei, jetzt habe ich es begriffen!

Urlaubsende


Von dem Weißen noch etwas köpfen, um morgen dann wieder richtig zu arbeiten. Mal sehen, ob ich mich freuen kann.

23 März 2008

Klatschen im Flugzeug und nach der Urteilsverkündung

Es ist schon schlimm genug, nach zwei Wochen strahlendem Sonnenschein auf einer herrlichen Insel zurück zu fliegen und auf Schnee, Matsch, Regen und Staus zu warten.

Dass dann aber bei den Landungen das deutsche Urlaubsvolk wieder anfängt, zu klatschen, erinnert mich immer daran, dass ich bald wieder in Gerichtssälen nach Urteilsverkündungen daran denke, wie Richter reagieren würden, wenn nach dem Ende der Erbringung ihrer Dienstleistung (der Urteilsverkündung), das gemeine Volk sich erheben würde und klatscht, egal, wie holperig die Landung war.

Ein einziges Mal habe ich es nach einem Freispruch erlebt, dass etwa 25 Südländer im Zuschauerraum in solchen Jubel ausbrachen, dass der völlig verunsicherte Vorsitzende den Saal räumen lassen wollte.

Ich meine, ein Volk, das klatscht, wenn ein Pilot seinen Job macht, sollte auch klatschen, wenn ein Richter seinen Job macht und auch noch im Namen desselben Volkes ein Urteil verkündet.

Über Bruchlandungen habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.

06 März 2008

VW-Gesetz mit kaltem Schauer

Je näher die Übernahme von VW durch Porsche rückt, desto schriller wird der Streit um ein neues VW-Gesetz.

Das Bundesjustizministerium will das Gesetz erneuern. Arbeitnehmerseite und Landesregierung sollen weiterhin wichtige Beschlüsse in VW-Aufsichtsrat und -Hauptversammlung beeinflussen können.Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lehnt dies ab. Er unterstützt damit – wie der Bundesverband der deutschen Industrie – Hauptaktionär Porsche, der ein neues VW-Gesetz verhindern will.

IG-Metall-Chef Berthold Huber. Das Gesetz sei keine Bürde, sondern Erfolgsrezept. Porsche hält er vor: "Jedem, der Anteile an diesem Unternehmen erwirbt, muss bewusst sein: Er übernimmt auch eine historische Verantwortung, die in einer erweiterten Mitbestimmung und im VW-Gesetz ihren Niederschlag findet." VW sei in der Nazi-Zeit mit beschlagnahmtem Gewerkschaftsvermögen aufgebaut worden, so Huber in der "Frankfurter Allgemeinen". Wer dies in Frage stelle, solle sich über kalten Wind der Arbeitnehmer nicht wundern.
Quelle: newsclick

Allein die Vorstellung, dass dann in Niedersachsen einige Vorstände und andere leitende Angestellte ertragen werden müssen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, lässt erzittern, dass aber auch das VW-Gesetz völlig fällt, erzeugt kalte Schauer.

05 März 2008

Wildes Lama nicht so schlimm wie kotrolliertes Lama

Sportjuristen haben es schwer. Sie müssen unterscheiden können, ob ein Sportler nur einfach so herumspuckt oder irgendwo hinspuckt. Das ehemalige Kopfballungeheuer Jan Koller hatte jetzt Glück, weil er nur herumgespuckt hat:

"Nach dem festgestellten Sachverhalt war das Spucken allerdings nicht zielgerichtet gegen einen Hannoveraner Spieler gerichtet, weshalb das Fehlverhalten als unsportliches Verhalten in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens und nicht als Tätlichkeit gegen den Gegner zu werten ist."
Quelle: fussballportal.de

Optik-Hammer LG Hannover



Ich hatte meiner Praktikantin versprochen, für Sie und ihren Praktikumsbericht ein richtig hässliches Gericht zu fotografieren.

Ist mir, glaube ich, gut gelungen.

Benediktiner-Pater klaut Schwulen-Pornos

Wenn der 49-jährige Benediktiner-Pater abends allein in seiner Klosterzelle sitzt, schaut er sich heimlich Schwulenpornos an. Nun ist sein Doppelleben aufgeflogen.

Es geschah in Würzburg. In normaler Straßenkleidung betrat der Pater einen Sex-Shop. Sein Interesse galt der Ecke mit den schwulen Porno-DVDs. Hier griff er zu, nahm zehn Filme aus der Hülle, ließ sie in seiner Jacke verschwinden und ging, ohne zu bezahlen. Als ein Verkäufer ihn zur Rede stellen wollte, rannte er davon.

Bei der Flucht warf er die Filme im Wert von 150 Euro in einen Mülleimer. Aber das nützte dem Pater nichts. Städtische Verkehrsüberwacher, eigentlich auf der Suche nach Parksündern, überwältigten ihn, hielten ihn fest, alarmierten die Polizei.
Quelle: express

Die wichtigste Aufgabe des Verteidigers wird die Auswahl des richtigen Sachverständigen sein.

Bier statt Brot im Kühlschrank

Weil sie ihn lächerlich machte, als er beim ersten Sex versagte, will ein 51-jähriger Bergheimer am 5. Oktober vergangenen Jahres seine 25-jährige Freundin erwürgt haben. Gestern begann der Prozess wegen Totschlags gegen den Mann aus Quadrath vor der 5. großen Strafkammer des Kölner Landgerichts.

Im Leben des 51-Jährigen spielte der Alkohol zuletzt eine überragende Rolle. „Ich kann mich kaum erinnern, dass ich irgendwann mal nüchtern war“, sagte der Angeklagte. „Statt Brot hatte er Bier im Kühlschrank“, erinnerte sich die Wirtin seiner Stammkneipe. Dabei hätte er aus gesundheitlichen Gründen eigentlich weder Trinken noch Rauchen dürfen.
Quelle: rundschau-online.de

Wer so eine Wirtin hat, braucht Schäuble nicht mehr. Außerdem hätte man ihm ja auch mal sagen können, dass man Brot nicht im Kühlschrank aufbewahrt.

Mal wieder Lehrerinnensex

Eine Englischlehrerin aus New York hat zugegeben, Oral-Sex mit einem 15-jährigen Schüler gehabt zu haben. Ihr drohen nach amerikanischem Recht bei einer Verurteilung bis zu sechs Monate Haft wegen Vergewaltigung dritten Grades.

Rausgekommen ist die kurze Liäson, weil die Dame betrunken darüber gesprochen hat.
Quelle: wcax.com

Was Vergewaltigungen vierten und fünften Grades sind, wird an anderer Stelle geklärt.

Was wollen die eigentlich noch alles hören?

Wieder mal ein Fall, bei dem man sich fragt, was ein Gericht eigentlich alles hören will. Ein Beamter hat Geld veruntreut und gibt zur Begründung an:

In der knapp zweistündigen Verhandlung vor dem Schöffengericht geht es um Ursachenforschung, um die Beweggründe des Angeklagten für die Taten. Dieser erzählt von hohen Schulden, die sich aufgetürmt hätten, als seine Frau zweimal schwanger wurde und nicht mehr arbeiten konnte: "Wir wollten unseren Lebensstandard aufrecht erhalten."
Quelle: newsclick

Dann setzt das Gericht die verhängte zweijährige Strafe nicht zur Bewährung aus u.a. mit der Begründung:
Die Hintergründe der Straftaten habe dieser "nicht umfassend offengelegt". So sei das Geld des Landkreises nicht nur zum Tilgen der Schulden eingesetzt worden, sondern auch für Urlaubsreisen, Hotelaufenthalte, teures Ausgehen. Vieles bleibt im Dunkeln.
Quelle: newsclick

Und ich dachte immer, Urlaubsreisen, Hotelaufenthalte und teures Ausgehen gehören zum Lebensstandard, wenn man aber keine Bewährung will, will man halt keine und mach aus einem umfassenden ein unbefriedigendes Geständnis.

Manch einer denkt da an Willkür.

04 März 2008

Fahndungserfolg: Es waren die Nachbarn

Sie wurden mit aufgeschlitzten Bäuchen in ihrem Gehege gefunden: Der Tod von zwei Kleinen Pandas im Nürnberger Zoo gab der Polizei lange Rätsel auf. Jetzt hat sie offenbar die Täter ermittelt.
Quelle: zeit.de

Es waren die Hirsche, die im selben Gehege gehalten wurden.

Ich bin Freiwild

In dem Strafprozess gegen Mitglieder der sogenannten "Bandidos" wegen der Tötung eines Motorradhändlers aus Ibbenbühren, der den "Hells Angels" zugeordnet wurde, hat die Staatsanwaltschaft einen "Aussteiger" bei den "Bandidos" als Zeugen aufgerufen. Der Zeuge macht sich jetzt Sorgen.
Über seine eigene Zukunft macht sich Rolf D., der sich mit seiner Familie zurzeit im Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamts befindet, keine Illusionen. "Wenn man könnte, wie man wollte, würde man mich jetzt hier im Gerichtssaal vierteilen", sagt D. und meint damit seine Freunde von früher, die grummelnd auf den Zuschauerbänken in seinem Rücken sitzen. Und dann spricht D. die wenigen Worte, die für einige Zeit im Saal stehen bleiben und nicht zu verklingen scheinen. "Ich bin zum Abschuss freigegeben. Ich bin Freiwild."
Quelle: spiegel

Mehdorn provoziert Streik

Bei der Deutschen Bahn droht ein Totalstreik auf allen Ebenen.

Die Lokführer kriegen den Hals nicht voll, mag manch ein Außenstehender meinen. Dabei ist es die Bahn, die die Verhandlungen unnötig erschwert. Mit Zusatzabkommen will sie der GDL den Wind aus den Segeln nehmen.

Eine große Mitschuld trägt damit die Bahn selbst und mit ihr der Vorstandsvorsitzende Hartmut Mehdorn. Er versucht, den mühsam erarbeiteten Entgelttarifvertrag durch zusätzliche Abkommen auszuhöhlen. Die Bahn fordert, die GDL solle auch einen Kooperations- und einen Grundlagentarifvertrag unterschreiben. Gegen beide wehrt sich die Gewerkschaft. Zu Recht.
Quelle: stern.de

Ein so abgehobenes Management, dass man vergisst, bei der Taktiererei an die Folgen zu denken, die die Kunden zu tragen haben.

Verteidiger ordnet Mandanten "italienischen Gruppierungen" und einer "kriminellen Vereinigung" zu

"Anstifter werden wie Erpresser bestraft", warnte Richter Andreas Schlüter den Angeklagten, den er zu einer Aussage drängen wollte. Doch dazu kam es gestern nicht – nicht einmal zu den Plädoyers oder gar einem Urteil. Stattdessen wollte der Verteidiger sein Mandat niederlegen.

Der Anwalt verteidigt in der Berufungsverhandlung einen 58 Jahre alten Burgdorfer Bauunternehmer, der wegen Anstiftung zur Erpressung angeklagt ist.

Nach einer kurzen Beratungspause kam der Rechtsanwalt mit einer Neuigkeit in den Sitzungssaal des Hildesheimer Landgerichts: "Ich lege das Mandat nieder." Die Reaktion: Ungläubige Blicke und Sprachlosigkeit bei Richter, Staatsanwalt und Nebenkläger. Der Anwalt musste seinen Entschluss begründen: "Italienische Gruppierungen spielen dabei eine Rolle, ich habe Sicherheitsbedenken." Er müsse Klartext reden, forderte ihn Manfred Döbel, der Anwalt des Nebenklägers – des Erpressungsopfers – auf.

Reichelt erklärte: "Unser Verhältnis ist zerrüttet, es geht hier um eine kriminelle Vereinigung." Auch der Angeklagte bestätigte: "Wir haben uns gestritten."

Quelle: newsclick

Wenn mein Verteidiger den Vorsitzenden der Berufungskammer nicht wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt, weil der mich zu einer Aussage drängen will und mein Verteidiger das nicht als Begründung rüberbringen kann, um entpflichtet zu werden, würde ich den bestimmt auch nicht mehr haben wollen.

Und den Mandanten in die Mafia zu reden, baut auch nicht gerade Vertrauen auf. Es ist völlig unverständlich, warum es bei solchen Aussagen nicht zur Entpflichtung kommt.

03 März 2008

Lebensgefährlicher Dumpingsex

Zürich wird zurzeit von Prostituierten aus Ungarn überschwemmt. Mit Dumpingpreisen locken sie Freier am Sihlquai und an der Langstrasse an: Sex gibts bereits ab 30 Franken, wer etwas drauflegt, darf auch ohne Gummi. «Durch das Überangebot kämpfen die Frauen ums finanzielle Überleben und vergessen die Gefahren von Sex ohne Gummi», sagt die Ex-Prostituierte und Buchautorin Brigitte Obrist.
Quelle: 20min.ch

Dass es für Sex ohne Gummi mit Prostituierten noch Freier gibt, spricht dafür, dass die Klimaerwärmung auch auf Hirnerweichung Einfluss haben dürfte.

VW-Porsche - gab es alles schon

In den 70er Jahren habe ich geträumt - von einem VW-Porsche. Damals hätte ich sogar reingepasst. Und heute:

Der Porsche-Aufsichtsrat hat grünes Licht für die Aufstockung der VW-Anteile des Sportwagenbauers auf über 50 Prozent gegeben. Damit soll die "leistungsstärkste Automobil-Allianzen der Welt" geschaffen werden. Eine Fusion ist allerdings nicht geplant.

Der Sportwagenhersteller Porsche will für rund 10 Milliarden Euro die Mehrheit an Europas größtem Autobauer Volkswagen übernehmen. Der Aufsichtsrat gab dafür bei einer außerordentlichen Sitzung am Montag grünes Licht, wie Porsche in einer Pflichtmitteilung für die Börse mitteilte.
Quelle: stern

Einen 914 wird es aber nie wieder geben. Schade.

Verlesung des Strafregisterauszuges trotz Freispruch

Schwer nachzuvollziehen, dass Richter die Strafregisterauszüge von Angeklagten noch verlesen, obwohl alle Prozessbeteiligten erkennbar von einem Freispruch dieses Angeklagten ausgehen.

Das freut Sony-Ericsson, Samsung etc

T-Mobile streicht Nokia-Handys aus seinem Angebot.

Quelle: teletarif.de

Das tut nicht weh, ist aber ein Zeichen.

Dumm gefallen

Schmerzhaftes Ende eines Fluchtversuchs. Am Montagmorgen hat ein 35-jähriger Angeklagter versucht, aus dem Dortmunder Landgericht zu fliehen. Nachdem ihm die Wachtmeister, die ihn aus der Untersuchungshaft geholt hatten, die Handschellen abgenommen hatten, kletterte er zu einem Fenster hinauf, öffnete es und sprang auf die Straße.

Was er nicht bedacht hatte: zwar liegt der Saal im ersten Stock des Gerichtsgebäudes. Wegen eines Sockels aber liegt die Straße fast fünf Meter unterhalb des Fensters. Beim Aufprall zog er sich offene Brüche an den Beinen zu. Der wegen "Kokainhandels im Kilobereich" Angeklagte wurde in eine Klinik gebracht, der Prozess nächste Woche fortgesetzt.

Quelle: wdr

Der dachte wohl, dass es einen Versuch wert ist, sich viele Jahre JVA zu ersparen.

Freispruch statt Bärendienst

Heute hätte ich meinen Mandanten fast ins Bezahlen gefaselt, obwohl das nicht nötig war. Der Vorfall selbst liegt fast zwei Jahre zurück, schon vor Monaten wurde die Sache verhandelt und dann ausgesetzt.

Zu Beginn der Hauptverhandlung habe ich dann versucht, alle Beteiligten davon zu überzeugen, dass sich§ 153 a StPO aufdrängen würde. Ich bin nur knapp gescheitert.

In der Beweisaufnahme entwickelte sich ob der Erinnerungslücken der Zeugen eine leichte Freispruchverteidigung, so dass ich dem Mandanten mit einem 153 a einen Bärendienst erwiesen hätte.

Glück gehabt.

02 März 2008

Hat Franjo Pooth sogar Freunde betrogen?

Die Pooth-Pleite – unzählige Gläubiger warten auf ihr Geld. Geld, das sie möglicherweise nie mehr sehen werden. Die "Maxfield"-Insolvenz hat sogar ein prominentes Opfer: Mola Adebisi (35). Der mit den Pooths befreundete TV-Moderator erwartet noch 5000 Euro von Franjos Firma.
Quelle: berlinonline

Da diese Schulden schon seit September 2007 existieren sollen,munkelt man jetzt über Insolvenzverschleppung. Das schleppt sich.

Auch Tatleugner können vorzeitig entlassen werden

SchleswHolstOLG StraFo 2007, 430 und BVerfG NJW 1998, 2202 zur vorzeitigen Entlassung auch bei weiterer Tatleugnung, bitte unten PLAY anklicken!

Promillerechner

Für die ganz Unbelehrbaren, die trotz begonnenen Alkoholkonsums noch darüber nachdenken, ob man nicht doch noch mit dem PKW fahren kann, gibt es hier den Link auf einen gar nicht so unzuverlässigen Promillerechner. Ich halte es immer so, dass schon nach dem ersten Glas nicht mehr gefahren wird, damit ich auch ein zweites trinken kann.

01 März 2008

Islam - Schule in Braunschweig

Die nachstehende Information erreichte mich soeben mit der Bitte um Veröffentlichung:


Hier eine aktuelle Information über die in vieler Augen bemerkens- und für nicht wenige sicherlich auch bedenkenswerte Entwicklung der islamischen Szene in Braunschweig und in Deutschland:

Die erste braunschweigische ISLAMSCHULE öffnet am 03.03.2008 ihre Pforten und bietet Intensivkurse in islamischer Glaubens- und Rechtslehre!

Die Website findet sich unter http://islamschule.de/. Leiter der schule ist Sheikh Abu Anas. Der Sheikh soll angeblich Kontakte zu dem radikalen deutschen Konvertiten-Prediger Abu Hamza (Pierre Vogel) pflegen und vertritt einen sunnitischen Islam hanbalitischer Ausprägung. Er soll seine Unterrichtsmaterialien und ideologische Unterfütterung direkt aus Saudi-Arabien geliefert bekommen.

Kurz zur Info: Der Hanbalismus (http://en.wikipedia.org/wiki/Hanbali) ist eine inhaltlich dem Wahhabismus gleichende und von vielen Muslimen sehr kritisch betrachtete orthodoxe Rechtsschule, die sich im Rahmen der Auslegung von Rechtsvorschriften vor allem durch enge Konzentration auf den Wortlaut von Qur'an und Ahadith auszeichnet sowie durch eine rigide rückwärts gewandte (also anti-moderne) Betrachtungsweise der Gesellschaft. Einer freiheitlich denkenden Gesellschaft und Menschenrechten, insbesondere der Glaubens- und Gewissensfreiheit , der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit stehen Hanbaliten ablehnend gegenüber.

Man möchte an alle - Muslime wie Nichtmuslime - appellieren, Augen und Ohren offenzuhalten und sich der Anfänge einer radikalislamischen Entwicklung in Deutschland zu erwehren. Diese Islamschule könnte ein weiterer Schritt auf dem Weg dorthin sein.


Das Problem "Schäuble" ist schlimm genug.

Braunschweig nimmt Schüler aus

Eltern klagen über die verdreckte Klos. Manche Kinder hätten regelrecht Angst, die Schultoiletten aufzusuchen. Eine Realschule in Braunschweig erwägt nun die Anstellung einer Klofrau. Um sie zu bezahlen, sollen Schüler mit 10 Cent pro Klo-Besuch zur Kasse gebeten werden. Dieser Vorschlag ist das Ergebnis eines Gespräches zwischen Schulleitung, Hausmeister und Elternvertretern.
Quelle: newsclick

Dass seitens des Schulträgers bei einer schulgeldfreien Schule mit Begeisterung zur Kenntnis genommen wird, welchen Unsinn sich nicht zuständige Gremien ausdenken, mag vorstellbar sein.

Gleichwohl würde eher eine fristlose Kündigung desjenigen richtig sein, der für die Sauberkeit der Toiletten zuständig ist.

Reue als Freikauf von der Strafverschärfung bei Nichtreue

Mal wieder so ein dummes Juristengeschwafel, das zumindest der nicht ernst nehmen kann, der den Sinn von Gesagtem auf seinen Inhalt hin überprüft und nicht einfach hinnimmt, was schon immer alle gesagt haben, denn dadurch wird Gesagtes nicht besser sondern eher schlechter, weil nicht mehr auf die Probe gestellt.

"Ihr Mandant hat keine Reue gezeigt, die Chance auf eine erhebliche Strafmilderung hat er vertan", schwadronierte der Vorsitzende in angemessener Strenge mit noch strengerem Gesichtsausdruck, die beiden Beisitzer und die Schöffen schienen ganz leicht zu nicken. Wenn der Angeklagte denn Reue gezeigt hätte, hätte die Kammer das im Strafmaß natürlich merklich mildernd berücksichtigen müssen, was aber natürlich, nein und um Gottes Willen, nicht heißen soll, dass die Nichtreue strafschärfend berücksichtigt wird. NATÜRLICH NICHT!

Es gibt nichts Neutrales zwischen Reue und Nichtreue, da gilt nur entweder oder. Und wenn ich sage, dass der reuige Täter weniger bekommt als der nicht reuige Täter, darf doch wohl der sprachlich geschulte Nichtjurist formulieren, dass das bedeutet, dass der Täter, der keine Reue zeigt, höher bestraft wird, als der, der Reue zeigt. Und das bedeutet, egal wie elegant man darum herum redet, dass Nichtreue mit Strafschärfung verbunden ist.

An anderer Stelle werde ich fragen dürfen: Was ist eigentlich verächtlicher und moralisch verachtenswerter, keine Reue oder gespielte Reue, mit der man sich von der Strafschärfung freikauft?
 

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