30 Juni 2010

Post von Lenßen und Partner - komm ich jetzt ins Fernsehen?


Ich bewundere den Kollegen Lenßen. Der mit dem


Feuerwerk an Schnapsideen, wenn es um das Ausfüllen von Vorabend-Trash bei SAT1 geht.

Er arbeitet als immernoch zugelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aktiv an der medialen Volksverarschung mit und lässt den gemeinen Fernesehzuschauer glauben, dass Rechtsanwälte fremde Wohnungen verwanzen können und dürfen, dass Parteiverrat aus populistischen Gerechtigkeitsfanatsien an der Tagesordnung ist und dass anwaltliche Tätigkeit eigentlich nur gut ist, wenn man besser ist als Batman.

Dass er nun aber auch noch - wie er mir heute in einem Spam-Brief mitteilt - seine Grimme-Preis-Ambitionen für die Kleinigkeit von 99,00 € jährlich vermarkten will, und diesen kleinen Obulus Kollegen in Rechnung stellen wird, die sich auf sein "exklusives Portal für Fachanwälte" einstellen lassen, zeigt doch einen wirklich ausgeprägten Geschäftssinn.

Ich für mich habe entschieden, dass ich jedwede Zusammenarbeit mit Kollegen verweigern werde, die auf dieser Liste zu finden sein werden, Scharlatane gibt es schon genug.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Schon vor Jahren habe ich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt, wie dort Herrn Lenßens Auftreten unter berufsrechtlichen Aspekten gesehen wird. Antwort: völlig unbedenklich.

Aber jeder seriöse Anwalt, der versucht, den Berufsstand nicht tagtäglich vor einem Millionenpublik lächerlich zu machen, muß mit einem Einschreiten der RA-Kammer rechnen, wenn seine Kanzleiewerbung etwas zu blumig geraten ist.

§ 43 BRAO scheint dann nicht zu gelten, wenn man sich vorgenommen hat, ihn vollständig zu ignorieren.

Werner Siebers hat gesagt…

Ich gehe davon aus, dass zumindest andere Fernsehsender Interesse daran haben könnten, dieses grundlegende Problem - Scharlatan im Fernsehen, gleichzeitig hochseriöser Rechtsanwalt - einmal ausführlich zu diskutieren. Herr Jauch z.B., juraaffin schon immer, hätte doch bestimmt Spaß an dem Thema: Wie weit dürfen zugelassene Rechtsanwälte den Fernsehzuschauer verarschen?

Anonym hat gesagt…

Was regen Sie sich über Ihren Kollegen Lenßen auf? Was regen Sie darüber auf, dass die RA-Kammer sein Auftreten für unbedenklich hält?

Schauen Sie sich doch nur Ihre Kollegen Syndikus, Gravenreuth, Tank, Günther an.

Oder halten Sie etwa das Verhalten Ihres Kollegen Neuber noch von Absatz 3 des zitierten Paragraphen 43 der BRAO gedeckt?

Die mißbrauchen doch seit Jahren ihren Beruf und die RA-Kammern sehen keine berufsrechtlichen Bedenken.

Andreas Schwartmann hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Andreas Schwartmann hat gesagt…
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Andreas Schwartmann hat gesagt…

Vor lauter Volksverarschung hat man in der Kanzlei Lenssen und Partner übrigens noch keine Zeit gefunden, das Impressum an die Vorgaben der DL-InfoV anzupassen.

Wo mich doch gerade sehr interessieren würde, welche Berufshaftpflichtversicherung im Ernstfall für Herrn Lenßen gerade stehen muss. ;-)

Rechtsanwalt Jens Glaser hat gesagt…

Spambrief, schon mal an´s Abmahnen gedacht? Oder hast Du Angst,dass er Dir die Kanzlei verwanzt?

Werner Siebers hat gesagt…

Nee, kam per Schnecken-Post - außerdem habe ich wirklich ein wenig Angst vor seinen Privatdetektiven, weil er die immer zu Straftaten anstiftet und die das dann auch machen.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Profitip:
dat Fernsehen lügt.



lg,
#k.

 

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