In den letzten Tagen wird zwischen dem einen oder anderen Kollegen diskutiert, inwieweit Rechtsanwälte, die häufig von Gerichten als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, möglicherweise zur Erhaltung der Chance auf weitere Beiordnungen in kürzester Zeit so rundgelutscht sind, dass sie nur noch als "Stubentiger" vor den Knien der Richterschaft herumrutschen.
Dass das hier und da so ist, ist einerseits erbärmlich und schlimm, andererseits leider bei so manchem Richter auch nicht abzuändern. Kein Widerstand erleichtert nun mal die Arbeit.
Entscheidend ist aber, dass die, die es bemängeln, dazu beitragen sollten, dass der potentielle Mandant immer wieder und überall darauf hingewiesen wird, dass er Möglichkeiten hat, diese klebrigen Widerlinge von gerichtshelfenden Pseudoverteidigern auch wieder loszuwerden, dass man sich über diese Bücklinge beklagen darf und dass auch dem "frisch Inhaftierten" das Recht einer Auswahl zusteht.
Wenn der Pflichtverteidiger eine Schleimspur hinter sich herzieht, sollte man dessen Entpflichtung anstreben.
Und derjenige, der eine solide oder vielleicht sogar überdurchschnittliche Leistung erwartet, sollte sich nicht scheuen, auch darüber nachzudenken, dass es Pflichtverteidigern erlaubt ist, neben der Pflichtverteidigervergütung bis zu einer gewissen Grenze anrechnungsfrei Wahlverteidigerhonorare anzunehmen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
Irgendwie hinkt der Vergleich: "Rundgelutscht", bis man ein "Stubentiger" ist ... Ist aber ne lustige Vorstellung :-)
Schöne Wortspielereien hin oder her. Was dahinter steht, nämlich, dass der Strafprozeß als Wahrheitsfindungsprozess und mit dem Verlust desselben auch das moralische Recht des Staates, die Freiheit eines Angeklagten zu entziehen, mit solchem Verhalten der Grundgesetzmissbraucher gelinde gesagt in Frage gestellt wird, liest man doch eher selten.
Och, Matthias, nun wollen wir aber mal bei der Wahrheit bleiben und nicht behaupten, es sei die Aufgabe eines Verteidigers, der Wahrheitsfindung zu dienen ...
Gibt es bei Ihnen eine solide Leistung nur, wenn der Mandant in der Lage ist, zusätzlich zu zahlen? Wer da Unterschiede macht, den hätte ich auch nicht als Pflichtvereidiger genommen.
@kj: Eindeutig nein. Entweder ich verteidige oder ich verteidige nicht. Unterschiede gibt es bei mir eindeutig nicht.
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