11 Juni 2010

Welchen Sinn macht ein Urkundsprozess?

Schnelligkeit, rasend schnell an einen Titel kommen, Zeitverzögerungen werden vermieden, alles geht Ruck-Zuck - Gut, dass die ZPO ein so feines Instrument wie den Urkundsprozess an die Hand gibt.

Blöd nur, wenn dann das Amtsgericht Michelstadt in einem Urkundsprozess einen schon etwas lahm anberaumten Termin aufhebt und mitteilt:

Es ist derzeit eine Richterstelle unbesetzt. Daher kann der Termin nicht durchgeführt werden.

Über einen eventuellen neuen Termin ergeht gesondert Nachricht.

Fein, nächstes Jahr, oder wann?


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

Rechtsanwalt Jens Glaser hat gesagt…

Vielleicht haben die keine (Ernennungs-)urkunde. ;-)

RA Ratzka hat gesagt…

Blöd auch, wenn man als Unterbevollmächtigter im Urkundsprozess im Termin ist und das Gericht feststellt, dass die maßgebliche Urkunde, deren Echtheit bestritten wurde, vom Hauptbevollmächtigten weder dem Gericht noch gar dem Gegner im Original bzw. beglaubigter Abschrift zur Verfügung gestellt wurden und diese auch dem Unterbevollmächtigten nicht zur Vorlage im Original übergeben wurden...

 

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