25 Oktober 2006

6 Jähriger verklagt seine Erzieherin auf Schmerzensgeld

Rangeleien unter Jungs gibt‘s immer wieder mal. Auch in einer Kindertagesstätte.

Doch jetzt muss sich Amtsrichter Clemens-Peter Bösken (Düsseldorf)mit der Klage eines Sechsjährigen beschäftigen, der seine Kindergärtnerin verklagt hat, weil er von einem anderen Bengel gewürgt worden ist.

Erzieherin Renate R. (50/Name geändert) liebt ihren Job, ist mit Leib und Seele für ihre kleinen Schützlinge da. Doch Flöhe hüten ist meist einfacher.

Und so kam es unter ihrer Aufsicht zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Jungs in der Turnhalle. Der Anwalt der Frau: „Meine Mandantin befand sich mit größeren Kindern in einem Raum, hatte durch geöffnete Türen Blickkontakt in die Turnhalle.“

Dort lagen, wie die Anwältin des kleinen Klägers Christian bemängelt, Seile herum. „Mein Mandant wurde von hinten angegriffen und mit dem Seil gewürgt.“ Das alles habe Renate R. nicht mitbekommen und deshalb ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Als der Streit der beiden Jungs schon längst beendet war, sprach die Erzieherin noch einmal ein Machtwort. Verletzungen will sie nicht bemerkt haben. Im Gegensatz zur Mutter. Die habe Hautabschürfungen an Christians Hals entdeckt.

Dafür verlangt man jetzt 2100 Euro Schmerzensgeld. Richter Bösken: „Früher hätte keine Sau was drum gegeben, wenn Kinder sich untereinander schlagen.“

Christian hat die Kita mittlerweile verlassen. Vor seiner Ex-Kindergärtnerin habe er jetzt Angst, will deshalb auch nicht im Prozess aussagen. Bösken: „Das scheint ja ein besonders sensibles Kind zu sein.“


Quelle: express

Wenn solche Verfahren Schule machen, wird man bei jedem Amtsgericht ein volles Dezernat "Kindergarten und Schule" einrichten müssen. Oder: Früh übt sich, wer ein Prozesshansel werden will.

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