18 Oktober 2006

Die Rache des kleinen Landgerichts

Der Mandant war nicht so ganz zufrieden mit seiner erstinstanzlichen Verteidigung. Den Mut zum Wechsel hatte er noch nicht, er dachte in zweiter Instanz wird es besser. Die Verteidigerin, die als Pflichtverteidigerin beigeordnet war, hatte zu einem pauschalen Geständnis geraten.

Das Urteil des Landgerichts war so schlecht wie die Verteidigungsstrategie. Der Mandant bat mich, die Revision zu schreiben und dafür zu sorgen, dass die bisherige Pflichtverteidigerin entpflichtet wird.

So sollte es sein, ich beantragte die Entpflichtung der Kollegin, meine Beiordnung und begründete die Revision.

Das Oberlandesgericht watschte das Landgericht Hannover erwartungsgemäß ab, was bei dem grottenschlechten Urteil auch keine Überraschung war.

Nach der Zurückverweisung kommt nun aber die Rache des kleinen Landgerichts, nach dem Motto, wer unsere Urteile kritisiert, wird schon merken, wo Bartel den Most holt.

Umbestellung der Pflichtverteidigerin wird abgelehnt, weil der entsprechende Antrag allein deshalb gestellt wurde, um die bisherige Pflichtverteidigerin rauszuwerfen.

Liebes Landgericht Hannover, wer nicht versteht, dass ein Angeklagter, der sich schlecht vertreten meint, mehr Vertrauen in den Verteidiger hat, der ein unterirdisches Urteil atomisiert als in die Verteidigerin, die dieses Urteil nicht verhindert hat, muss sich fragen lassen, ob ein Wechsel in die Zivilkammer nicht für alle Beteiligten der beste Weg wäre.

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