20 Oktober 2006

Aufhebung der Immunität wegen laufendem Strafverfahren

Der Landtag in Schwerin hat gestern in seiner dritten Sitzung mit Stimmen aller Abgeordneten – auch des Betroffenen – die Immunität des Parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführers der NPD, Stefan Köster aufgehoben. Dies hatte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Itzehoe beantragt, um ein derzeit laufendes Stafverfahren gegen Köster auch nach dessen Wahl in den Landtag fortsetzen zu können.

Köster, der Landesvorsitzender der rechtsextremistischen Partei ist, war vom Itzehoer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil sowohl Köster als auch die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt hatten. Köster war vorgeworfen worden, im Dezember 2004 zusammen mit anderen am Rande einer NPD-Veranstaltung in Steinburg (Schleswig-Holstein) eine am Boden liegende Frau mit Fußtritten misshandelt zu haben.


Quelle: svz.de

Gut, dass sich mögliche Treter nicht hinter Mandaten verstecken können.

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