Nadja Abd el Farrag muss vor dem Amtsgericht Olpe erscheinen. Die Ex von Dieter Bohlen wurde als Zeugin geladen (Aktenzeichen: 25 C 336/06).
Ihr ehemaliger Manager klagt gegen einen Diskothekenbetreiber aus Wenden. Der Manager fordert sein vereinbartes Honorar für die Vermittlung von Stargast "Naddel".
Doch der Disko-Betreiber weigert sich zu zahlen. Begründung: Naddels Auftritt sei abgesagt worden, da diese betrunken gewesen sei. Nadja selbst hat allerdings ihre Gage bekommen.
Quelle: express.de
Hoffentlich war die Trunkenheit nicht so weit fortgeschritten, dass die Erinnerung völlig getrübt ist; das würde die Beweislage natürlich verschlechtern.
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