Hier hatte ich berichtet über die Anordnung einer Vernehmung einer Beschuldigten durch die Strafsachenstelle des Finanzamtes Magdeburg I, obwohl diese sich über mich schon eingelassen hatte und erklärt hatte, in einer solchen Vernehmung zu schweigen.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Antrag beim Landgericht Magdeburg waren von Freitag bis heute nicht beschieden, also bin ich mit meiner Mandantin heute natürlich hingefahren, um der weiteren möglichen Schikane keinen Vorschub zu leisten.
Und es lief genau das ab, was ich erwartet habe. Ein typischer deutscher Beamter - ohne jede Wertung, aber Klischees werden manchmal bestätigt - ließ meine Mandantin belehren, diese verweigerte die Aussage. Danach betete er in Kurzform den Akteninhalt herunter und teilte mit, dass bei Nichtannahme des § 153a StPO Strafbefehl beantragt werden würde oder Anklage erhoben.
Hat meine Mandantin und mich natürlich völlig überrascht. Fassungsloses Erstaunen bei uns, wir haben dann aber diesem Versuch, uns doch noch mit diesem Druck zum Nachgeben zu bringen, gerade noch so widerstehen können.
Ich hatte ja gehofft, dass es doch noch eine Überraschung geben würde, die von dem Gedanken der Schikane ablenken könnte. Hat nicht geklappt. Schade eigentlich.
Nun muss wohl überprüft werden, ob die versuchte polizeiliche Vorführung einer Beschuldigten, die sich über ihren Verteidiger bereits eingelassen hat, möglicherweise eine versuchte Freiheitsberaubung im Amte sein könnte.
Auch eine interessante Rechtsfrage.
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