23 Oktober 2006

Verwaltungsgericht Kassel: Wer Einzugsermächtigung erteilt, muss prüfen, ob auch eingezogen wird

Das Kasseler Verwaltungsgericht hat einen Fernsehzuschauer zur nachträglichen Zahlung von fast 1500 Euro Rundfunkgebühren verurteilt. Obwohl die Forderungen der GEZ bis ins Jahr 1996 zurückreichen, seien sie entgegen der Ansicht des Klägers noch nicht verjährt, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 1 E 2190/04). Der Mann könne sich nicht darauf berufen, dass die GEZ trotz einer bestehenden Einzugsermächtigung seit Herbst 1995 keine Fernsehgebühren mehr von seinem Konto abgebucht hatte.

Denn er sei mehrfach umgezogen, ohne seine neue Anschrift der GEZ mitzuteilen, rügte das Gericht. Die Gebühreneinzugszentrale habe deshalb nicht überprüfen können, ob er nach wie vor zahlungspflichtig gewesen sei. Zudem habe er nicht regelmäßig kontrolliert, ob die Gebühren tatsächlich noch von seinem ansonsten kaum noch genutzten Konto aus dem Jahr 1995 eingezogen worden seien. Zu einer solchen eigenen Nachprüfung aber seien die Rundfunkteilnehmer verpflichtet.


Quelle: yahoo

Das fehlt noch, dass man dem, der einziehen darf, auch noch hinterherlaufen muss, wenn er nicht einzieht. Das halte ich für überspannt.

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