Hier berichtete ich bereits über die Rechtskünstler des Finanzamtes Magdeburg I, die meinen, einen Vordruck füllt man richtig aus, wenn man wahrheitswidrige Angaben macht.
Damit aber nicht genug. Sachbearbeiter und sein Vorgesetzter von der Steuerstrafsachenstelle sind nun offenbar angefressen und laden meine Mandantin zu einer staatsanwaltlichen Vernehmung vor. Sogleich wird die Vorführung bei Nichterscheinen angedroht.
Ich teile den Herrschaften mit, dass meine Mandantin sich weiterhin nur über mich schriftlich einlassen wird und in einer solchen Vernehmung ihr (gutes) Schweigerecht in Anspruch nehmen würde.
Nun versuchen die Finanzmänner doch tatsächlich, meine Mandantin von der Polizei zu einer Vernehmung vorführen zu lassen, von der sie wissen, dass meine Mandantin nichts sagen wird. Eine Einlassung ist abgegeben, die Pflichtangaben ergeben sich aus der Akte.
Einzig meiner Mandantin einfallender möglicher Schluss: Die anberaumte Vernehmung ist nichts weiter als eine Schikane.
Nun werden sich das Landgericht Magdeburg und die Dienstaufsicht damit beschäftigen müssen, ob es nicht auch vergeudung von Steuergeldern ist, wenn sich Sachbearbeiter und Vorgesetzter Zeit für eine Vernehmung nehmen, von der sie von Beginn an wissen, dass sie kein Ergebnis haben wird.
Steuerverschwendung beim Finanzamt, das würde man technisch wohl als Direkteinspritzer bezeichnen.
20 Oktober 2006
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1 Kommentar:
Direkteinspritzer, ich lach mich kaputt. Der ist gut, den merke ich mir. Die SteuFa Berlin ist da aber auch nicht besser. Die hatten eine Mandantin auch mehrfach geladen, dann die StA-vernehmung angedroht und mich jede Woche mit dusseligen Fragen am Telefon bombardiert, zu denen ich (heimlich grinsend, ich gebs ja zu) noch dämlichere Antworten gegeben habe. Ende vom Lied, Einstellung 170 II. Was für ein Ermittlungserfolg, nach Durchsuchung mehrer Örtlichkeiten, Tonnen von Kopien, Auslandermittlungen und Erstellung seitenlanger Vermerke. :O)
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