Vowürfe waren Nötigung, Körperverletzung und sexuelle Nötigung. In der Vergangenheit hatte es schon eine Bewährungsstrafe wegen einer Körperverletzung gegeben. Die Luft war also mehr als dünn.
Glücklicherweise war die Staatsanwaltschaft vertreten durch eine Staatsanwältin, mit der man reden und vernünftige Lösungen finden kann.
Es wurde signalisiert, dass bei einem umfänglichen Geständnis zwei Jahre auf Bewährung möglich sind. Auch das Gericht gab zu verstehen, dass es eine solche Lösung mittragen würde.
So geschah es dann, dem Opfer wurde die Aussage erspart, der Mandant behielt Freiheit und Fahrerlaubnis.
1 Kommentar:
Tolle Leistung! Wenn Ihr Mandant die nächste Tat verüben sollte, vielleicht sexuelle Nötigung, dann können Sie mächtig stolz sein, ihn auf Bewährung herausbekommen zu haben!
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