Vor einiger Zeit klingelte abends mein Handy. Mir wurde mitgeteilt, dass es in einem Bordell in Goslar zu einer Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft kommen sollte. Ich setzte mich sodann mit dem mir seit Jahren bekannten Betreiber des Etablissements telefonisch in Verbindung, der es gar nicht gut fand, eine Staatsanwältin mit diversen Polizeibeamten im Haus zu haben.
Die mir wohl bekannte Staatsanwältin, die ich auch heute im Amtsgericht Salzgitter traf, teilte mir mit, dass man nur überprüfen wolle, ob eine meiner Mandantinnen dort als Prostituierte arbeiten würde, obwohl sie Sozialhilfe bezieht.
Meine Mandantin sei zwar zur Zeit nicht vor Ort, man wolle aber jeden auftauchen Freier befragen, wann sie welche Tätigkeiten zu welchem Preis angeboten habe. Zur Not wolle man die ganze Nacht dort bleiben. Die Frau Staatsanwältin vermittelte mir durchaus den Eindruck, dass ihr eine solche Aktion gut gefallen könnte.
Wir verabredeten, dass die Mandantin in kurzer Zeit erscheinen werde, ein gewisses Maß an Einnahmen zugeben werde. Daraufhin sicherte mir die Staatsanwältin zu, dass sie deshalb einen akzeptablen Strafbefehl beantragen werde und das Bordell würde in Ruhe gelassen werden.
So geschah es dann. Gut, wenn man verlässliche Handelspartner hat.
05 Oktober 2006
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