Bei Anklageerhebung wegen Besitzes von BTM ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass keine nicht geringe Menge vorliegt. Nach Monaten die Anklegeerhebung. Weitere Monate später der Hauptverhandlungstermin. Als Zeuge ein gestandener Kriminalbeamter, der sich darüber wundert, dass nicht eine nicht geringe Menge angeklagt sei. Ihm läge seit einem Monat die Durchschrift des Gutachtens des LKA vor, dass es eine nicht geringe Menge gewesen sei. Das Original läge der STA vor.
Ein Anruf des Richters bei dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft trifft auf Ahnungslosigkeit. Das Gutachten kenne er nicht. Na Klasse. Jetzt muss das Verfahren ausgesetzt werden, der Angeklate weiß weiterhin nicht, woran er ist. Zum neuen Termin müssen wieder Zeugen erscheinen.
Wer so arbeitet, darf sich fragen lassen, ob er seine Verantwortung richtig verstanden hat.
09 Oktober 2006
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