Im April dieses Jahres kam ein 52-jähriger Mann
mit dem Zug aus dem Skiurlaub zurück. Er stellte seine Skier und ein
Snowboard im Bahnhof Itzehoe kurzfristig ab, um diese mit seinem
Fahrzeug abzuholen. Als er zurückkam, waren sowohl die Skier als auch
das Snowboard weg. Der Mann erstattete Strafanzeige bei der
Bundespolizei.
Nach fünf Monaten fühlte der mutmaßliche Dieb sich in Sicherheit
und bot diese Ski-Utensilien im Internet bei EBAY zum Verkauf an. Wie
der Zufall es will, suchte auch der Geschädigte auf der
Internet-Versteigerungsplattform EBAY neue Skier. Dabei stieß der
Mann genau auf seine Skier und sein Snowboard, welche ihm im April
gestohlen worden waren. Der Mann bot auf die Artikel und bekam sogar
den Zuschlag auf einen Artikel. Da der zweite Artikel anderweitig
versteigert wurde, war hier Eile geboten.
Der Geschädigte wandte sich an die Bundespolizei in Brunsbüttel.
Es wurde über das Amtsgericht Itzehoe eine Durchsuchungsanordnung
erwirkt. In der Wohnung wurden die gestohlenen Gegenstände
aufgefunden. Bei der Vernehmung des 36-jährigen Tatverdächtigen
leugnete dieser zunächst die Tat, gab jedoch später zu den Diebstahl
verübt zu haben. Ihn erwartet jetzt eine Strafe wegen Diebstahls.
Mein Mandant kauft in Polen auf einem Autoteilemarkt einige Navigationsgeräte und stellte diese bei eBay ein. Eins dieser Geräte erwarb eine KFZ-Halter aus Wien, dem sein Gerät in Österreich aus dem Auto gestohlen worden war. Als er dann das erworbene Gerät einbaute stellte er fest, dass darin genau die Straßen gespeichert waren, die er selbst vor dem Diebstahl eingegeben hatte. Er hatte unwissentlich sein eigenes Gerät zurückersteigert.
Mein Mandant wurde später wegen Hehlerei verurteilt, weil der Richter meinte,dass derjenige, der in Polen auf einem Autoteilemarkt hochwertiges Zubehör kauft, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass es sich umStehlgut handelt. Versteh ich gar nicht. ;-)
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