Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeugs nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klagen zweier Polizeibeamter ab.
Schade, dass diese Grundsätze nicht auf die Fälle übertragbar sind, in denen Beamte durch fehlerhafte Verwaltungsakte fahrlässig Dritte schädigen, denn deren Weg zum Schadensersatz ist deutlich dornenreicher.
2 Kommentare:
Wieso soll für Beamte in dieser Hinsicht etwas anderes gelten als für Angestellte?
Muahaha. Die Dorfsheriffs haben bei meiner Mutter auch schon eine Tankprobe entnommen, um auf Heizöl zu testen. Der Einwand meiner Mutter, dass es ein Benziner ist, war natürlich nur reine Schutzbehauptung...
Da fällt mir nur der Spruch mit dem Schnittlauch ein.
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