Ein ausländischer Student, der seinen Kommilitonen Euroscheckkarten stiehlt und damit einkauft, darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße hervor. Die Richter erklärten, eine Ausweisung sei als Maßnahme der Gefahrenabwehr wegen der genannten Straftaten gerechtfertigt.
Jeder ist seines Aufenthaltes Schmied.
1 Kommentar:
Richtig so!
Ist ja fast so, als hätte man einen Gast zu Hause eingeladen und der beklaut ein Fammilienmitglied.
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