Beeindruckend die Beharrlichkeit mancher Gerichte und die fehlende Kommunikation innerhalb selbiger.
Nachdem ich hier über die Fehleinschätzung des Amtsgerichts Braunschweig in einer Strafsache über die Frage, ob ein Kostenantrag auch per Fax gestellt werden darf, berichtet habe und feststellen durfte, dass der dortige Kostensachbearbeiter verstanden hat, dass das Original das ist, was bei Gericht aus dem Fax quillt, kommt nun die Abteilung "Familiengericht" mit dem Ansinnen, mir das "Original" des Kostenantrages zu schicken.
Nachdem der BGH nun ganz neu mal wieder entschieden hat, dass das "Original" nicht nachgesandt werden muss, bin ich gespannt, wieviel Abteilungen eines Gerichts einzeln diese Information brauchen, um diese lästigen Nachfragen zu unterlassen.
18 August 2008
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3 Kommentare:
So recht haben Sie aber offenbar nicht verstanden, worum es in der zitierten BGH-Entscheidung ging ...
ja, ja, lesen wir mal Punkt 11 der Entscheidung und Zöller zu § 130, dann wissen wir beide, dass es genau auch darum geht.
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