Für die schwere Misshandlung eines Zellengenossen in dem Gefängnis Salinenmoor im Kreis Celle hat das Landgericht Lüneburg zwei Häftlinge zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts haben sie ihr 28 Jahre altes Opfer mit Kopfschlägen, Würgegriffen und Tritten traktiert. Ein 33-Jähriger muss zwei Jahre und neun Monate Haft verbüßen und kommt anschließend in die Sicherungsverwahrung, entschied die Kammer.
Für seinen 29 Jahre alten Mittäter lautete das Strafmaß zwei Jahre Haft.
Der Vorsitzende Richter Günter Kruse beklagte in der Urteilsbegründung, dass die Vorverurteilung der Angeklagten durch voreilige Politiker mit parteipolitischen Erwägungen und reißerische Schlagzeilen die Arbeit des Gerichts erschwert haben. "Es ist nicht so, wie der Anschein erweckt wurde, dass ein Kleinkrimineller zu Schwerstkriminellen in die Zelle gesteckt wurde", sagte der Richter.
Es wird zwar nichts ändern, aber gut, dass es Strafgerichte gibt, die das Problem nicht nur sehen, sondern sich nicht beeinflussen lassen und es sogar ansprechen.
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