Ich konnte heute dem Schöffengericht mit gutem Gewissen berichten, dass mein Mandant in fast 25-jähriger Tätigkeit als Strafverteidiger der erste war, der als Räuber seinem Opfer für gegebene 20,00 € tatsächlich 4,00 € Wechselgeld zurückgegeben hat. Ein Umstand, der nicht nur das Gericht deutlich schmunzeln ließ, sondern auch dazu führte, dass trotz erheblicher Voreintragungen eine Bewährungsstrafe von 8 Monaten verhängt wurde. Siehe auch hier.
27 August 2008
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7 Kommentare:
Wozu brauchte er denn gerade 16 €?
Er brauchte nur 5 €, hatte aber nicht mehr zum Rausgeben!
Achso, und die 8 Monate gab's für das Einbehalten von 5€, obwohl er zwangsläufig 16€ geklemmt hatte? Nicht übel.
Vielleicht hätte er betteln statt zuschlagen sollen.
Ich musste dies 2 mal lesen um zu begreifen dass nicht der Mandant 25 Jahre als Rechtsanwalt tätig war
siehe auch hier
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