15 August 2008

Müssen Terroristen sich beugen?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet heute voraussichtlich, ob drei frühere Terroristen der RAF wegen ihres hartnäckigen Schweigens im Mordfall Buback in Beugehaft müssen. Ein Ermittlungsrichter hatte angeordnet, dass Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts bis zu sechs Monate in Beugehaft genommen werden, wenn sie weiter ihre Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 verweigern. Wegen einer Beschwerde der Ex-Terroristen wird die Entscheidung nun überprüft.
Quelle: dpa

Unter den Beugern in der Richterschaft sicher eine Entscheidung, die mit Spannung erwartet wird.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

... und in wohl - zumindest von Verteidigern - nicht unerwarteter Form ausfiel.

 

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