Um Gleichberechtigung dürfen sich in Niedersachsen ausschließlich Frauen kümmern. Das schreibt die niedersächsische Gemeindeordnung vor. Ein Experte hält das Gesetz für verfassungswidrig.Männer, die sich um die Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten bewerben, haben keine Chance. Das musste der Braunschweiger Psychologe Carsten Braasch erfahren, der sich als Gleichstellungsbeauftragter bei der Gemeinde Lehre im Kreis Helmstedt beworben hatte.
Er erhielt eine Absage: "Die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten kann nur einer Frau übertragen werden."
Ich habe natürlich ÜBERHAUPT NIE Vorurteile, aber die Frauen, die für dieses Gesetz gesorgt haben, sehe ich genau vor mir.
1 Kommentar:
Das ist schon krass. Ein Gesetz, das die Gleichberechtigung fördern soll, schafft sie für seinen Bereich ab.
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