Der Vorsitzende einer kleinen Strafkammer eines Landgerichtes im Münsterland dachte wohl, mit einem gesunden Maß an Sturheit und Sitzfleisch könnte er trotz eines im Vorfeld gegen ihn gestellten Befangenheitsantrages das Verfahren in seinem Sinne beenden, indem er Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewegt, die jeweiligen Berufungen zurückzunehmen.
Dass das nicht gelang, konnte er vorher sicher ahnen und sich und der Staatskasse einen sinnlosen Sitzungstag sparen, das scheiterte aber an seinem zu vermutenden Stolz, keinen Termin aufheben zu wollen, den er anberaumt hatte.
Er teilte mit, dass er seine dienstliche Stellungnahme zum Befangenheitsantrag von vor zwei Tagen zwar schon geschrieben aber noch nicht unterschrieben habe. Den Gefallen der Berufungsrücknahme tat ihm dann erwartungsgemäß niemand, so dass er nun vertagen musste. Hätte er auf den gestellten Antrag hin den Termin gleich aufgehoben, hätte er der Staatskasse viel Geld sparen können.
Aber wer stur ist, hat wohl keinen Blick auf die Kosten.
14 August 2008
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