16 August 2008

Was ist "Ficken"

Man glaubt es kaum, aber manche Gerichte, die den Eindruck erwecken, Gründe für eine Verurteilung um der Verurteilung willen zu suchen, zwingen den BGH (2 StR 225/08 vom 18. Juni 2008), sich auch mit der Frage auseinanderzusetzen, was eigentlich "Ficken" bedeutet:

Andere vom Landgericht angewendete Erfahrungssätze beruhen auf unzutreffenden Grundlagen. Das gilt etwa für die Auslegung einer Äußerung des M. gegenüber einem Zellengenossen, wonach die Polizeibeamten ihn bei einer Vernehmung durch Vorhalte von Ermittlungsergebnissen "gefickt" hätten. Hierzu führt das Landgericht aus: "'Gefickt', d. h. überführt fühlt sich nur ein Täter, nicht aber ein Unschuldiger" (UA S. 52). Auch dieser Satz trifft selbst in der vom Landgericht angenommenen Deutung in dieser Allgemeinheit kaum zu; unzutreffend ist aber schon die zugrunde liegende Auslegung, denn der zitierte Begriff dürfte im vorliegenden Zusammenhang in den betroffenen sozialen Kreisen in der Regel im Sinne von "Hereinlegen", "Betrügen", "Aufs-Glatteis-Führen", nicht aber im Sinne von "Überführen" gebraucht werden.
Dem Landgericht sei angeraten, es entweder zu unterlassen, den Sinn bestimmter Redewendungen zu verbiegen oder nicht mehr über Ficken zu reden, wenn man nicht weiß, was Ficken ist.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

oh. haben gemacht liebe mit polizei? und nix gewesen gut?

komisch.

.~.

 

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