01 März 2008

Reue als Freikauf von der Strafverschärfung bei Nichtreue

Mal wieder so ein dummes Juristengeschwafel, das zumindest der nicht ernst nehmen kann, der den Sinn von Gesagtem auf seinen Inhalt hin überprüft und nicht einfach hinnimmt, was schon immer alle gesagt haben, denn dadurch wird Gesagtes nicht besser sondern eher schlechter, weil nicht mehr auf die Probe gestellt.

"Ihr Mandant hat keine Reue gezeigt, die Chance auf eine erhebliche Strafmilderung hat er vertan", schwadronierte der Vorsitzende in angemessener Strenge mit noch strengerem Gesichtsausdruck, die beiden Beisitzer und die Schöffen schienen ganz leicht zu nicken. Wenn der Angeklagte denn Reue gezeigt hätte, hätte die Kammer das im Strafmaß natürlich merklich mildernd berücksichtigen müssen, was aber natürlich, nein und um Gottes Willen, nicht heißen soll, dass die Nichtreue strafschärfend berücksichtigt wird. NATÜRLICH NICHT!

Es gibt nichts Neutrales zwischen Reue und Nichtreue, da gilt nur entweder oder. Und wenn ich sage, dass der reuige Täter weniger bekommt als der nicht reuige Täter, darf doch wohl der sprachlich geschulte Nichtjurist formulieren, dass das bedeutet, dass der Täter, der keine Reue zeigt, höher bestraft wird, als der, der Reue zeigt. Und das bedeutet, egal wie elegant man darum herum redet, dass Nichtreue mit Strafschärfung verbunden ist.

An anderer Stelle werde ich fragen dürfen: Was ist eigentlich verächtlicher und moralisch verachtenswerter, keine Reue oder gespielte Reue, mit der man sich von der Strafschärfung freikauft?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ihren Jargon aufnehmen, ist Ihre Conclusio aber auch nur Verteidigergeschwafel. Niemand bestreitet, dass der Nichtreuige härter bestraft wird. Die Frage ist doch, wo der Ausgangspunkt ist. Und da stellt es sich eben so dar, dass der Reuige einen Bonus bekommt, der andere aber nicht. Die Behauptung, Nichtreue = Strafschärfung ist eine Milchmädchenrechnung.

 

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