01 April 2010

Kollektive Peinlichkeit

Eigentlich peinlich, dass weder die Strafkammer noch ich als Verteidiger mit weit mehr als tausend Notarvertretungen daran gedacht haben, dass die Entbindung eines Notars von seiner Verschwiegenheitspflicht eine höchstpersönliche Erklärung ist, die nicht durch einen Vertreter erklärt werden kann.

Muss der Notar wohlnochmals anreisen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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