08 April 2010

Mal wieder: Steuergeldverschwendung

Ich finde es ja unglaublich nett, dass ich penibel über jeden verfahrensfördernden Schritt informiert werde.

Aber die Frage, ob es wirklich 0,55 € Porto wert ist, dass mir die Bußgeldbehörde mitteilt, dass sie nach meinem Einspruch "heute" die Akte an die Staatsanwaltschaft versandt hat und dass ich zu gegebener Zeit von dort oder vom zuständigen Amtsgericht hören werde, muss gestellt werden dürfen.

Einerseits steht es im Gesetz, dass im Falle der Nichtabhilfe so zu verfahren ist, so dass ich die Information für überflüssig halte. Wenn aber schon, warum nicht per Fax? Deutlich günstiger, kein Umschlag, kein Falten ...

Nun fragt man sich, was stellt der sich wegn 1 x 0,55 € so an? Gegenfrage wäre, wie hoch pro Tag das Einsparpotential ist, wenn man allein bei dieser einen Behörde bei jedem Einspruch so reagiert und das so bei allen Bußgeldbehörden so gehandhabt wird und das bei bestimmt 150 in Anspruch genommen Arbeitstagen pro Jahr ....., dann kommt da schon einiges Sparpotential zusammen.

(150 Tage weil die Behörde mal krank ist, urlaubsverhindert, Betriebsausflug macht, Freitagnachmittag schon gärtnert oder einfach nur aus dem eigenen Fenster schaut).

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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2 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Mit diesen hochinformativen Schreiben könnte ich wohl die gesamte Kanzlei tapezieren. Zudem setzt sich die Erkenntnis, dass ein Faxgerät nicht nur empfangen, sondern auch senden kann, in derlei Behörden nur schwer durch.

Viel interessanter fände ich zudem im Hinblick auf § 33 Abs. I Nr. 10 OwiG den Eingang der Akten bei Gericht - aber der wird unaufgefordert nicht mitgeteilt, sondern muss in "Verdachtsfällen" erst erfragt werden. :-(

Daniel Gerwig hat gesagt…

Man rechnet mit 207 Arbeitstagen (z.B. VwV Kostenfestlegung Baden-Württemberg)

 

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