Mit einer eingeschmuggelten Eisensäge sollen sie die Gitterstäbe ihres Zellenfensters durchsägt, sich in die Tiefe abgeseilt haben und über die Gefängnismauer getürmt sein: Gefangenenmeuterei wirft die Staatsanwaltschaft zwei Häftlingen in einer vor dem Landgericht Braunschweig erhobenen Anklage vor.
Wegen Drogendelikten sind beide inzwischen von anderen Gerichten zu Freiheitsstrafen von jeweils fünfeinhalb Jahren verurteilt.
In Braunschweig erwartet sie ein weiterer Prozess: Laut Staatsanwaltschaft hat der 24-Jährige ein Geständnis abgelegt, der Ältere schweige. Der Strafrahmen bei Gefangenmeuterei liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Die zersägten Gitter wertet die Staatsanwaltschaft als "gemeinschädliche Sachbeschädigung" von "Gegenständen zum öffentlichen Nutzen". Höchststrafe: drei Jahre.
Quelle: newsclick.de
Was die Staatsanwaltschaft der Zeitung nicht berichtet, ist, dass einer der beiden in seinem BTM-Verfahren ein so umfangreiches Geständnis abgelegt hat, dass länderübergreifende Ermittlungsverfahren gegen diverse Täter eingeleitet werden konnten, so dass die dabei zuständige Staatsanwaltschaft sicher davon ausging, dass das "Ausbruchsverfahren" eingestellt wird.
Vor dem Hintergrund des Umfangs dieser Aussagen mutet diese jetzt erhobene Anklage beinahe kleinkariert an, zumal wegen der besonderen Situation eines der Angeklagten für dieses Verfahren hohe Summen von Steuergeldern auszugeben sein werden, um im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung vielleicht einen kleinen Nachschlag zu erreichen.
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