08 November 2006

Erinnerungslosigkeit von Straftätern

Vor dem Basler Strafgericht steht ein 56-jähriger Mann, der am 10. Juni 2004 auf dem Basler Marktplatz seine Ehefrau mit vier Schüssen getötet hat. Die Anklage lautet auf Mord. Der Angeklagte gibt an, sich nicht an die Tat erinnern zu können.

Die Tat, die sich mitten am Vormittag eines Wochentags auf dem belebten Marktplatz ereignet hatte, erregte grosses Aufsehen. Den tödlichen Schüssen war eine Auseinandersetzung vorangegangen, die Passanten beobachtet hatten. Die Schüsse fielen dann in der Telefonkabine am oberen Ende des Platzes.

Er habe seine Frau nicht töten wollen, sagte der Angeklagte vor Gericht. An die Schüsse könne er sich nicht erinnern.
Quelle: 20min.ch

Einem Mandanten, dem diverse Vergewaltigungen u.a. einer Ehefrau vorgeworfen werden, ging es da noch schlechter. Er konnte sich an die Ehefrau, die er vergewaltigt haben soll, gar nicht mehr erinnern und fragte mich bei deren Erscheinen im Gerichtssaal: Wer ist die Frau?

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