12 November 2006

Wer stinkt, darf nicht fliegen

Ein Passagier, der wegen seines Körpergeruchs am Flughafen von Honolulu (Hawaii) aus der Maschine gewiesen wurde, verlangt nun in Düsseldorf Schadenersatz von der Fluggesellschaft. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht beschäftigt sich am nächsten Mittwoch mit dem "anrüchigen" Fall.

Eine Sitznachbarin hatte sich über die Ausdünstungen des Mannes beschwert, als dieser für den Rückflug von Hawaii nach Düsseldorf seinen Platz eingenommen hatte. Auch ein Flugbegleiter rümpfte die Nase und bat den verschwitzten Mann, sich ein frisches Hemd anzuziehen. Doch die Koffer waren bereits im Rumpf des Flugzeugs verstaut. Daraufhin musste der Kläger den Flieger verlassen und "verschwitzte" dadurch auch einen Anschlussflug.

Nun verlangt der Mann bereits in zweiter Instanz 2.200 Euro Schadenersatz plus Verdienstausfall. Er sei ins Schwitzen geraten, weil er sich bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern im nicht klimatisierten Airport herumplagen musste. Er habe aber nicht mehr gestunken als andere Reisende auch.

Da die Airline in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit "extremem Körpergeruch" ausdrücklich ausgeschlossen hatte, war der Kläger vor dem Amtsgericht abgeblitzt.


Quelle: krone.at

Ohne Deo keinen Flug, arm dran, wer Knoblauch oder Bohnen gegessen hat.

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