08 November 2006

Handel mit psilocybinhaltigen Pilzen - strafbar oder doch?

Dass bestimmte Pilze unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, musste jetzt ein wenig einsichtiger 25-jähriger Mann aus Hürth erfahren, der zwischenzeitlich in
Untersuchungshaft sitzt.

Angefangen hatte es im Januar, als eine Zivilstreife der Polizei
den 25-Jährigen in Hürth in seinem Auto kontrollierte. Die Polizisten
fanden Pilze mit psilocybinhaltigem Inhalt.

Im Februar meldete der Tatverdächtige ein Gewerbe für den
"Handel mit Pilzen" an. Von der ARGE erhielt er für sein Gewerbe
finanzielle Unterstützung. Die weiteren Ermittlungen der Polizei
ergaben, dass binnen kurzer Zeit mehr als 4000 Besucher das
Internetportal des Tatverdächtigen aufgesucht hatten. Daraufhin
durchsuchten Ermittler im Mai die Wohn-und Geschäftsräume des 25-Jährigen und stellten psilocybinhaltige Pilze, Personalcomputer und Geschäftsunterlagen sicher. Doch selbst davon ließ sich der Tatverdächtige nicht beeindrucken und führte
seinen Handel munter weiter. Die Zahl der Besucher auf seiner
Internetseite stieg auf über 20.000.

Gegen den 25-Jährigen laufen die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln - hat er doch ein Gewerbe angemeldet. Ein eingeleitetes Verfahren zur Gewerbeuntersagung ist noch nicht abgeschlossen.


Quelle: Presseportal.de

Vielleicht hat der Arme OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006, Az. 1 Ss 341/05 gelesen und gedacht, dieses Urteil sein ein Freibrief für ihn. Zumindest bezüglich des Vorsatzes ein sicher interessanter Aspekt.

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