Viele Prominente glauben offensichtlich, sie können sich aussuchen, über welchen Teil ihres Lebens die Medien berichten. Sie hätten dabei gern die dunklen Seiten aus ihrem Leben verbannt. Es wäre aber doch mehr als langweilig, wenn man dann nur noch lesen könnte, wer welche Stiftung für arme Kinder gegründet hat oder wer gerade in welchem Film als Hauptdarsteller brilliert. Viel spannender sind doch die dunklen Seiten wie Taschenpfändungen, Haftstrafen oder Alkoholexzesse. Die durchschnittlichen Leser wollen das Schlechte und das Schmutzige, und der BGH gönnt es ihnen - ich auch:
Die "Bild"-Zeitung durfte Fotos von dem Schauspieler Karsten Speck zeigen, auf denen er wenige Tage nach Antritt einer Haftstrafe das Gefängnis für einen Tag verließ. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Die Zeitung hatte berichtet, dass der 2004 wegen Immobilienbetrugs zu 34 Monaten Haft verurteilte Speck die Strafe im offenen Vollzug verbüßen durfte und dazu zwei Bilder von Speck vor dem Gefängnis abgedruckt. Laut BGH wurde durch die Bilder das "Fehlverhalten" Specks zwar erneut öffentlich bekannt gemacht. Doch Speck habe dies wegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit hinnehmen müssen. (AZ: VI ZR 307/07 )
Die Mischung macht es halt, was ein Veröffentlichungsorgan spannend macht. Gut, dass das sogar der BGH erlaubt.
4 Kommentare:
Das Veröffentlichungsorgan hat gesprochen.
houw
Mehr Rudelbums in der NJW!
Genau, und schon würde sie nicht mehr ungelesen nur zur Zierde im Regal stehen - ganz meine Meinung. Ich freue mich über soviel fundierten verstehenden Zuspruch.
Kommentar veröffentlichen