Wieder mal einer von unzähligen Fällen, bei dem wegen der Gesamtumstände völlig klar war, dass niemals eine Freiheitsstrafe von auch nur annähernd 4 Jahren erreicht geschweige denn überschritten werden wird. Gleichwohl, wie so oft, Anklage vor dem Landgericht und Zulassung dort. Warum? Zählkartenaufbesserung? Statistikverschönerung mit Inkaufnahme des Entzugs des gesetzlichen Richters? Man weiß es nicht so genau - oder doch?
Wegen schweren Raubes muss eine 23 Jahre alte Wolfsburgerin für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass die junge Frau im April einen Taxifahrer überfallen und seine Geldbörse geraubt hatte. Die 23-Jährige war vor dem Raub noch nie bei der Polizei in Erscheinung getreten, galt als "unbeschriebenes Blatt". Auch deswegen sprach das Gericht vom "minderschweren Fall". Für die Verteidigung hatte sich der Vorfall noch harmloser dargestellt: Sie forderte zwei Jare auf Bewährung, doch die Kammer entsprach mit ihrem Urteil genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
An dem minder schweren Fall konnte nie ein Zweifel bestehen, so dass die Wahl des falschen Gerichts sich eigentlich aufgedrängt hat. Das nimmt einem Angeklagten immerhin eine Instanz, denn eine Berufung ist ihm bei einer Verurteilung durch das Landgericht, anders als beim Amtsgericht, nicht möglich.
Aber wann kommt das eigentlich mal vor, dass ein Landgericht eine solche Anklage, bei der es sich aufdrängt, dass jedenfalls weniger als 4 Jahre herauskommen werden, mal nicht zulässt und die Sache beim Amtsgericht eröffnet? Weihnachten? Ok, aber welches Jahr?
Und das, obwohl doch eigentlich allen Beteiligten irgendwann mal auffallen müsste, dass ein ganz erheblicher Anteil der Verurteilungen bei Landgerichten bei deutlich weniger als vier Jahren endet und eigentlich vor das Amtsgericht gehört hätte.
Aber wann kommt das eigentlich mal vor, dass ein Landgericht eine solche Anklage, bei der es sich aufdrängt, dass jedenfalls weniger als 4 Jahre herauskommen werden, mal nicht zulässt und die Sache beim Amtsgericht eröffnet? Weihnachten? Ok, aber welches Jahr?
Und das, obwohl doch eigentlich allen Beteiligten irgendwann mal auffallen müsste, dass ein ganz erheblicher Anteil der Verurteilungen bei Landgerichten bei deutlich weniger als vier Jahren endet und eigentlich vor das Amtsgericht gehört hätte.
1 Kommentar:
Ein weiterer Grund dürfte offensichtlich sein. Warum unnötiges Berufungsrisiko schaffen, wenn man beim LG den Deckel drauf machen kann?
Gleichwohl eine weit verbreitete und leider zunehmende Unsitte.
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