28 Oktober 2008

Wieder mal nur einfach so rausgerotzt

Beschlüsse im DNA-Feststellungsverfahren werden zwischenzeitlich von vielen/einigen Gerichten recht verantwortungsbewusst im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassunsgerichts bearbeitet und lange nicht jeder Antrag der Staatsanwaltschaften wird, wie früher leider mehr als üblich, einfach "durchgewunken".

Heute bekomme ich aber mal wieder so einen Hammer auf den Tisch, bei dem sich mir bei der Frage nach dem Verantwortungsbewusstsein der Richter, die solche Beschlüsse rausrotzen, die Haare kräuseln.

Mit dem lapidaren Satz, die negative Prognoseentscheidung scheitere nicht daran, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden sei, begnügt sich ein Amtsrichter. Danach schreibt er aus dem Urteil verkürzt den Sachverhalt ab, ohne sich nur mit einem Wort mit dem Zeitablauf seit der Tat, den Lebensumständen und der Persönlichkeit der Person, insbesondere mit seinem umfassenden Geständnis und der Tatsache auseinanderzusetzen, dass lediglich eine Beihilfe vorgeworfen wurde, die sich schwerpunktmäßig in Dolmetschertätigkeiten erschöpfte.

Von der vom Bundesverfassungsgericht bei solchen Verfahrenstypen geforderten Aufklärungspflicht im Freibeweisverfahren keine Spur - würde natürlich auch Arbeit machen!

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