... soll mein Mandant am Freitag vor Pflingsten zwischen dem elften und fünfzehnten Bier lauthals verkündet haben. Sein Pech: Einen Tag später kam es in seiner Nachbarschaft zur Vergwaltigung eines zwölfjährigen Mädchens.
Der Mandant sitzt jetzt im Knast und fragt sich völlig zu Recht, ob man überhaupt jemals so besoffen sein darf, um solch dämliche Sprüche zu machen, auch wenn er die Tat nicht begangen hat, was er ernsthaft beteuert.
3 Kommentare:
Zum Glück gibt es ja die DNA-Analyse, die die Unschuld des Schwätzers erweisen wird.
Irgendwie zweifle ich, dass dieser Ausspruch das einzige Indiz für die U-Haft ist.
Was gibt es daran zu zweifeln?
Hoffentlich hatte er keine Liebesbriefe dabei, sonst kann er versuchen sich vom Terrorverdacht zu entlasten.
#k.
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