Der Skandalhaftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig, der mit Fluchtgefahr begründet wurde, obwohl schon unmittelbar nach der Verhaftung die Beantragung eines Strafbefehls zwischen dem sachbearbeitenden Staatsanwalt und dem Haftrichter angesprochen wurde, ist nun nach langen Wirren endgültig aufgehoben.
Das Amtsgericht Braunschweig hatte den Haftbefehl nicht einmal aufgehoben sondern nur außer Vollzug gesetzt, als in der Haftprüfung ausdrücklich festgelegt wurde, dass per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe verhängt wird.
Das Landgericht, das in der Sache bereits einen heftigen Rüffel des Oberlandesgerichts hinnehmen musste, hat jetzt die Aufhebung großzügig mit dem Geständnis des Angeklagten begründet, das aber an der Sach- und Rechtslage überhaupt nichts geändert hat, weil die Mittäter schon vorher geständig waren, was zu einer Überführung ausgereicht hätte. Geändert hat sich also nichts, außer, dass man sich offenbar nicht nochmals die Finger beim Oberlandesgericht verbrennen wollte.
Aber man musste irgendwie aus der Nummer raus, um sein Gesicht nicht zu verlieren. Untauglicher Versuch!
Das Amtsgericht Braunschweig hatte den Haftbefehl nicht einmal aufgehoben sondern nur außer Vollzug gesetzt, als in der Haftprüfung ausdrücklich festgelegt wurde, dass per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe verhängt wird.
Das Landgericht, das in der Sache bereits einen heftigen Rüffel des Oberlandesgerichts hinnehmen musste, hat jetzt die Aufhebung großzügig mit dem Geständnis des Angeklagten begründet, das aber an der Sach- und Rechtslage überhaupt nichts geändert hat, weil die Mittäter schon vorher geständig waren, was zu einer Überführung ausgereicht hätte. Geändert hat sich also nichts, außer, dass man sich offenbar nicht nochmals die Finger beim Oberlandesgericht verbrennen wollte.
Aber man musste irgendwie aus der Nummer raus, um sein Gesicht nicht zu verlieren. Untauglicher Versuch!
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