25 Oktober 2008

Widersprüche bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Fall Yasmin Stieler

Man könnte den Eindruck gewinnen, bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig weiß im Morfall Yasmin Stieler entweder die eine Hand nicht, was die andere tut; oder man rudert langsam zurück, weil der eine Sprecher sich - wie nicht selten - ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.

So hieß es zunächst -und es hörte sich so an, als seinen die Ermittlungen abgeschlossen-: "Wir haben alle Spuren verfolgt und in alle Richtungen ermittelt. Trotzdem ist es manchmal so, dass sich einzelne Aspekte gegenseitig ausschließen."

Nun plötzlich butterweich: "Für eine Anklage reicht ein hinreichender Tatverdacht, der Haftbefehl erfolgte aber sogar unter dringendem Tatverdacht", verwies Staatsanwalt Joachim Geyer auf eine erste richterliche Entscheidung und viele belastende Indizien. Zu Einzelheiten der Indizienkette könne er natürlich keinen Kommentar abgeben, sagte Geyer. Aber natürlich werde allen Spuren nachgegangen, auch denen (eines) des Hobby-Ermittlers.

Das hört sich beinahe so an, als gehe auch die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich davon aus, dass der Tatverdacht nicht mehr dringend sondern nur noch hinreichend sei. Grund genug, trotz § 112 III StPO darüber nachzudenken, seitens der Staatsanwaltschaft den Antrag zu stellen, den Haftbefehl aufzuheben.

1 Kommentar:

Vidocq hat gesagt…

eine Aufhebung würde auch noch ohne Gesichtsverlust von statten gehen.
Beim Haftprüfungstermin wird es dann schon schwieriger. Und im Termin gehts dann ganz in die Hose.

 

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