07 April 2010

Abo-Abzocke

Irgendwie dachte ich, die Kollegen Abo-Abzocker wären besonders ausgeschlafen und würden, wenn denn dann geklagt wird, mit besonders spitzfindigen juristischen Winkelzügen höchst qualifiziertes Spezialwissen herausfordern, um den Mandanten vor Schaden zu bewahren.

Wenn ich dann aber aus Mannheim lese:
Die beklagte Partei hat am xx.xx.2007 ein Gratis-Exemplar des XYZ angefordert. Nachdem die Partei von dem vereinbarten Sonderkündigungsrecht von x Wochen keinen Gebrauch gemacht hat, ...
hält sich meine Angst für die Mandantin in Grenzen, wegen eines nicht ausgeübten Sonderkündigungsrechtes eines Gratis-Exemplares tatsächlich zur Zahlung verurteilt zu werden, zumal das Gericht schon auf § 308 Nr. 5 BGB hingewiesen hat.

Im Zivilrecht kann ich eigentlich nur Vergleiche und Versäumnisurteile, aber dieser Argumentation fühle ich mich auch mit meinem rudimentären Wissen gerade so noch gewachsen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Kunst der Wahrsagerei scheinen Sie auch zu beherrschen - denn woher wüssten Sie sonst bei der Annahme eines zivilrechtlichen Mandats, dass es einen Vergleich oder ein Versäumnisurteil geben wird?

Werner Siebers hat gesagt…

Weil ich so gar keins annehme und mich von meinen Kollegen nur zum Gericht schicken lasse, wenn ein Vergleich oder ein VU ansteht. Sichere Sache das.

 

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