27 April 2010

Brandgefährliche Verteidiger

Der Zeuge war, nun, sagen wir, neutral, jedenfalls nicht besonders schädlich. Selbst der Staatsanwalt hatte ihm nichts schwerwiegend Belastendes entlocken können.

Vier Angeklagte, drei Verteidiger waren froh, dass es so gelaufen war und hatten keine Fragen, jedenfalls stellten sie keine.

Und dann kam der Verteidiger des vieretn Angeklagten, der sich entweder wichtig machen wollte oder ganz schnell seinen Beruf wechseln sollte:
"Herr Zeuge, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eigentlich keinen der Angeklagten richtig erkannt haben?"
Überflüssig wie ein Kropf, diese Frage.
Antwort: "Doch, doch, Ihren Mandanten habe ich schon gesehen, nur ob er geschlagen oder getreten hat, das konnte ich nicht unterscheiden."
Diesem Angeklagten kann man nur empfehlen, ganz schnell seinen Vreteidiger zu wechseln.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

4 Kommentare:

RA Ratzka hat gesagt…

Ja, es gibt Momente, in denen auch für den Verteidiger gilt: Schweigen ist gold!

RAinBraun hat gesagt…

Wahrscheinlich hat der Kollege bei der letztenn Verhandlung vom Mandanten zu hören bekommen:"Sie haben ja gar nichts gefragt!" ;-)

RA Neldner hat gesagt…

Dumm gelaufen.
Es ist aus der Ferne schwer zu beurteilen, ob es richtig war, volles Risiko zu gehen. Schon haftungsseitig ist die risikoärmere Variante aber im Normalfall vorzuziehen.

Werner Siebers hat gesagt…

@RA Neldner: Nein, das war kein Risiko, das war ein schwerer Kunstfehler. Ich muss mir nicht bestätigen lassen, dass bisher kein Schuldnachweis geführt wurde.

Vielmehr erkläre ich dem Mandanten später, warum ich nichts gefragt habe.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de