25 April 2010

Bundesverkehrsminister und seine Erlkönigfantasien

Bundesverkehrsminister waren eigentlich fast immer noch schwächer als der Regierungsdurchschnitt, was bei manchen Regierungen schon recht dramatisch anmutete.

Aber was uns dieses Exemplar aktuell so alles bietet; fast entsteht der Eindruck, dass man in Bayern bei den Unwählbaren froh gewesen sein dürfte, die Nähe zu Herrn Ramsauer etwas zu verlieren. Erst sein Sicherheitsritt auf der Aschewolke, und jetzt?!:

So richtig klar ist noch nicht, was auf der A81 genau geschehen ist, als es zu einem schrecklichen Unfall mit einem "Erlkönig" von Mercedes gekommen ist. Klar scheint, dass zuvor ein Unfall geschehen war, den der Fahrer des "Erlkönigs" mit Sicherheit nicht verschuldet hatte.

Und was macht Herr Ramsauer daraus? Den Ruf nach einem "Verhaltenskodex mit strengen Regeln" für Erlkönigfahrer! Enzian? Weißbier? Ratzeputz? Escorial grün? Absinth? Irgendetwas muss er eigentlich getrunken haben, vielleicht alles gemischt?
Nach dem tödlichen Unfall mit einem getarnten Vorserien-Prototyp eines Mercedes-Geländewagens auf der Bundesautobahn A81 in Baden-Württemberg hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) Konsequenzen der Automobilhersteller gefordert. "Testpiloten sind Berufsautofahrer. Sie dürfen sich nicht wie Rambos benehmen, sondern müssen sich noch vorbildlicher als alle anderen an die Verkehrsregeln halten", sagte Ramsauer gegenüber der "Bild-Zeitung". Der Minister betonte: "Deutsche Straßen sind nicht der Nürburgring." Ramsauer appellierte an die Autokonzerne, für Testfahrer einen "besonderen Verhaltenskodex mit strengen Regeln" zu erlassen." 
Quelle: dts
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15 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

"Klar scheint, dass zuvor ein Unfall geschehen war, den der Fahrer des "Erlkönigs" mit Sicherheit nicht verschuldet hatte."

Ja und? Auch ein irgendwie liegengebliebenes Fahrzeug muß er sehen. Auf deutschen Straßen gilt das Sichtfahrgebot! Auch für Erlkönige!

Werner Siebers hat gesagt…

Klar, wenn nachts auf der Überholspur einer Autobahn ein unbeleuchtetes Hindernis liegt/steht muss man natürlich noch anhalten können.

Klappt auch: beim Fahrrad!

Anonym hat gesagt…

Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen nur eingeschränkt.

Pascal Rosenberg hat gesagt…

Herr Mueller, allen ernstes. Sie fahren mit 130 km/h über eine Bundesautobahn. Nachts. Es ist dunkel.

Auf der Überholspur liegt ein unbeleuchtetes Fahrzeug. Aus dem ursprünglichen Artikel zu dem Unfall geht ja hervor, dass die Unfallstelle noch nicht abgesichert war.

Was glauben Sie, wann sehen Sie das liegengebliebene Fahrzeug?

Was manche Normal-Autofahrer schon im Hellen nicht schaffen, nämlich vor einem Unfall rechtzeitig auf einer Autobahn zu stoppen (siehe die täglichen Unfallmeldungen in ihrem Radiosender des Vertrauens), soll für Testfahrer bei Dunkelheit zur Pflicht werden.

Und die Automobilkonzerne sollen das durch Verhaltenskodexe sichern.

Aha.

Herr Mueller, wir wissen noch nicht mal wie schnell der Mercedes war. Was ist denn, wenn der nicht schneller als erlaubt war? Was dann? Rambo? Erlkönig-Heizer? hmmm....

Rocky hat gesagt…

Ich bin mal gespannt, ob die Daimler AG den Inhalt des Datenloggers des Testwagens den Ermittlungsbehörden offenlegt. Ich gehe davon aus, dass sich damit die Fahrgeschwindigkeit vor dem Unfall genau rekonstruieren lässt.

Unknown hat gesagt…

Ja. Nachts darf man auf Autobahnen nicht 130 km/h fahren. Jedenfalls bzw. erst recht nicht mit Abblendlicht.

Es besteht keine Pflicht und kein Recht, ständig die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

Lord hat gesagt…

Ich kenn niemanden der in der Ecke das Limit einhält, da fahren alle mindestens 20Km/h schneller. Außer Opa am Sonntag nachmittag natürlich...
Erlkönige werden bei Mercedes außerdem nicht nur von ausgebildeten Testfahrern gefahren, sondern am Wochenende bekommen auch Führungskräfte ab Abteilungsleitern aufwärts solche Autos austgeliehen. Sie müssen nur von Freitag bis Montag 2000Km fahren... Ab und an kommen so auch normale Mitfahrer in den besonderen Genuß, ich saß schon in ner C-Klasse, nem M400 und nem S600...

Pascal Rosenberg hat gesagt…

@JensMueller: Soso, nachts darf man also nicht 120 km/h auf deutschen Autobahnen fahren. Aha. Und das steht genau wo? Und jetzt kommen Sie mir nicht mit §1 StVO.

Wenn es eine zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt, dann darf die auch gefahren werden, sofern es die Umstände zulassen und Dunkelheit alleine bescheinigt wohl nicht, dass ich mit 60 über eine Autobahn schleiche.

@Rocky: Ihre Vertuschungsandeutungen in allen Ehren, aber ich kenne einige Mercedes-Mitarbeiter, die solche Wagen fahren dürfen und ich kann Ihnen sagen, dass man da sehr genau hinschaut, was mit den Autos passiert.

Und solange hier eben genau gar nichts geklärt ist, sollten diejenigen, die eben auf Grund fehlender Detailskenntnis keine Ahnung haben (Herr Rammsauer, JensMueller, Rocky) sich zurücklehnen und zurückhalten.

Herrn Rammsauers Äußerungen halte ich für politisches Trara, damit er sich wieder positiver ins Bild der Öffentlichkeit stellen kann, nach dem ganzen Debakel mit dem Flugverbot.

Tourix hat gesagt…

Da ist der Unfallvorgang noch nicht einmal im Detail bekannt und schon wird über die pösen, pösen Erlkönige hergezogen.

Anonym hat gesagt…

Blick ins Gesetz, da steht drin, dass man innerhalb der sichtbaren Strecke anhalten können muss. Habe nix gefunden, dass auf Autobahnen was anderes gilt, mag es aber geben. Falls nicht und wenn das unangemessen langsam ist, kann eigentlich nur der Gesetzgeber das ändern oder man muss sich daran halten.
2000 km in drei Tagen ist nicht wenig und verführt natürlich zum Rasen mit schnellem Auto trotz Konzentrationsschwäche.

Pascal Rosenberg hat gesagt…

@Anonym: Sorry, aber sofern das in der Dunkelheit befindliche Fahrzeug beleuchtet ist, sehe ich dieses ja auch so weit, dass ich problemlos 120 km/h fahren kann.

Und hier gehts denke ich auch gar nicht um 120 km/h oder nicht, sondern darum dass einige gleich wieder ankommen: Der war zu schnell. Mercedes gibt den Datenaufzeichner bestimmt eh nicht raus, weil der sowieso zu schnell war.

Das weiß hier gar keiner, auch nicht unser Verkehrsminister, denn das stand in keinem der Artikel zu diesem Unfall. Außer in der Bild, aber da bild ich mir lieber meine eigene Meinung zu. ;)

Und solange die Umstände eben abschließend nicht geklärt sind, in dubio pro reo.

Schliesslich ist das ja hier ein Anwaltsblog :)

Unknown hat gesagt…

"Sorry, aber sofern das in der Dunkelheit befindliche Fahrzeug beleuchtet ist, sehe ich dieses ja auch so weit, dass ich problemlos 120 km/h fahren kann."

Davon darfst Du aber nicht ausgehen. Ein Lkw-Fahrer, der auf ein verunfalltes Fahrzeug aufgefahren ist, ist dafür schon dran gewesen (wobei es wohl nur um Haftung ging). Das Urteil sollte auffindbar sein. Ein Blick in einen aktuellen StVO-Kommentar sollte genügen.

Anonym hat gesagt…

Ich würde von mir behaupten, auch nachts ein unbeleuchtetes auf der Fahrbahn stehendes Fahrzeug rechtzeitig zu erkennen, um (wenn auch mit einer Vollbremsung) rechtzeitig zum Stillstand zu kommen. Auch noch bei 130 km/h. Das Hindernis muss dazu ja nicht in dem Lichtkegel sein, der sich auf der Fahrbahn abzeichnet; *größere* Gegenstände sieht man mit guten Augen auch gut und gerne noch in 200 Metern Abstand. Für einen Feldhasen könnte es allerdings knapp werden...
Ich stimme Jens aber insofern zu, als man eben so fahren muss, dass man rechtzeitig anhalten kann (auf der Autobahn abgemildert, man kann sich ja an vorausfahrende Fahrzeuge "anhängen", was ich auch okay finde).

Kand.in.Sky hat gesagt…

"Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es auf der zweispurigen Straße meist nicht."

Sicherlich nicht.
Dazu müsste es eine gut ausgebaute, 6-8 spurige Autobahn sein, links und rechts nur Weide, keine Kurven, keine Ein-/Ausfahrten, keine Rastplätze. Das rechtfertigt dann auf jeden Fall Geschwindigkeitsbegrenzungen. Am besten im Wochenrhythmus wechselnde.

Der Testfahrer konnte also den Wagen ausgiebig testen, nein halt, er hat den Wagen nur "versucht":
"Bei Versuchsfahrten wird das Auto so gefahren, wie es der Kunde später fährt und erlebt. "

Nach dem Crash flog der Wagen, M-Klasse, irgendwas um die 2.5t, mehrere hundert Meter weit.

Die Daten aus dem Bordcomputer werden wahrscheinlich nicht auswertbar sein - welch unglücklicher Zufall!


#k.

Rocky hat gesagt…

Die Frage nach der Herausgabe der geloggten Daten des Testfahrzeugs (Geschwindigkeit, Zeitpunkt der Bremsbetätigung, Daten der Beschleunigungssensoren, etc.) durch die Daimler AG stellt sich vor allem, weil der beschuldigte Fahrer laut Presseberichten sein Recht zur Aussageverweigerung nutzt.

Muss der Arbeitgeber also aktiv die Strafverfolgungsbehörden unterstützen und einen Nachweis der unangepassten Fahrweise durch Herausgabe von internen Testdaten vereinfachen?

 

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