04 April 2010

Den Gegner provozieren

Es gibt Strafverfahren, in denen ein Staatsanwalt unsicher ist, ob es zu einer Anklage reicht oder nicht. Als Verteidiger macht es in solchen Verfahren Sinn, ihn darin zu bestärken, dass mehr dafür spricht, dass der Tatverdacht nicht ausreicht.

Unklug könnte es sein, die Gegenseite zu provozieren, der Öffentlichkeit zeigen zu müssen, dass bis dahin ergriffene Maßnahmen zulässig und richtig waren, z.B., einen Haftbefehl zu beantragen und zu erlassen.

Insoweit könnte, wenn so geschehen, folgende Ansage ein neuer taktischer Fehler sein:

Der Anwalt von Jörg K. ist jedoch optimistisch, dass sein Mandant nicht vor Gericht muss: „Jörg K. ist unschuldig. Ich glaube nicht, dass es zum Prozess kommen muss“, sagt Strafverteidiger Reinhard B. zu BILD am SONNTAG. 

Quelle: BILD

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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2 Kommentare:

fernetpunker hat gesagt…

Verstehe ich nicht. Kachelmann ist doch schon in U-Haft! Was sollte der StA jetzt noch veranlassen?

Werner Siebers hat gesagt…

Der Anwalt, der sagt, er glaube nicht, "dass es zum Prozess kommen wird", stachelt erkennbar den Ehrgeiz der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes an, nachzuweisen, dass der Haftbefehl zu Recht ergangen ist.

Und wozu führt das? Dass es zur Anklage und damit zum Prozess kommt!

capisce?

 

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