13 April 2010

Glanzleistung

So liebt man die Polizeiarbeit, konsequent und fruchtbar.

Der Opferzeuge spricht von fünf oder sechs Tätern, da ist er sich nicht sicher. In Tatortnähe werden dann sechs Personen festgenommen, von denen die Polizei meint, die könnten verdächtig sein.

Dann wird jeder von ihnen vor einem Streifenwagen postiert und hübsch fotogrfiert, genau diese sechs Fotos werden dem Zeugen vorgelegt und er wird gefragt, ob "die das waren". Die überraschende Antwort: ja! Aus fünf mach sechs, so schnell kanns gehen.

Schlechter geht es kaum, alle denkbaren Grundsätze und die durch die Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze zur Wahllichtbildvorlage ignoriert und damit -mit einiger Sicherheit- die gesamten Ermittlungen zerschossen.

Na ja, gut für die Verteidigung.

Für alle, die es nicht verstehen (wollen):

Nr. 18 RiStBV (Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren)lautet: Soll durch eine Gegenüberstellung geklärt werden, ob der Beschuldigte der Täter ist, so ist dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung gegenüberzustellen, und zwar in einer Form, die nicht erkennen lässt, wer von den Gegenübergestellten der Beschuldigte ist (Wahlgegenüberstellung). Entsprechendes gilt bei der Vorlage von Lichtbildern. Die Einzelheiten sind aktenkundig zu machen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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7 Kommentare:

ra kuemmerle hat gesagt…

In einer Strafsache wegen angeblicher Beleidigung legte die Polizei der Zeugin Lichtbilder vor. Der Beleidiger, unser Mdt, war von ihr als südländischer Typ mit gepflegtem Äußeren und Anzug beschreiben worden. Von den 6 Lichtbildern zeigten 5 unrasierte, schlecht gekleidete Mitteleuropäer, Mit traumwandlerischer Sicherheit wurde unser Mdt. von der Zeugin erkannt...

Werner Siebers hat gesagt…

Einer meiner Lieblingsermittler durfte sich nun schon zum dritten Mal seiner Dienstaufsicht gegenüber ausführlich dazu äußern, warum es zum Freispruch bzw. zur Einstellung gekommen war, nachdem er etwas veranstaltet hatte, von dem er glaubte, dass es eine Wahlgegenüberstellung/Wahllichtbildvorlage gewesen ist.

Werner Siebers hat gesagt…

Sensationell ein Freispruch nach über 50 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Koblenz, nachdem ich aufgedeckt hatte, dass das Wiedererkennen darauf beruhte, dass vier "Vergleichspersonen" (rheinland-pfälzische Kriminalbeamte) aufgefordert worden waren, mit "osteuropäischem Akzent" den Satz "Es regnet heute" zu sagen.

Mein Mandant war in der Ukraine geboren und wurde im Vergleich mit den pfälzer Buben wiedererkannt! Russisch war seine Muttersprache!

Werner Siebers hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Anonym hat gesagt…

Mag ja alles sein. Aber finden Sie mal einen Anwalt in der sächsischen Provinz, der diese Rechtsansicht in einer Amtsgerichtssache einschliesslich Revision für die Gebühren als Pflichtverteidiger durchsetzt.

Werner Siebers hat gesagt…

Tja, wenn die da alle so geldgierig sind .... Es gibt übrigens keine Beschränkungen mehr bei Pflichtverteidigungen auf Rechtsanwälte vor Ort, man darf auch auswärtige beauftragen.

Anonym hat gesagt…

Angeklagter ist geistig behindert, arm, hat Betreuer. Soll auf städtischen Papierkorb "No Nazis" geschrieben haben. Polizei zeigt Zeugin nur sein Foto und fragt, wars der?
Hätten Sie es gemacht? Weiss nicht wie es ausging.

 

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