17 April 2010

Muss man nicht hin, kann man aber - oder?

Das Amtsgericht Schlagmichtot teilt mir mit:

Der Termin vom xx.xx.2010 wird aufgehoben.

Okay!

Dann aber auch noch:

Sie brauchen zu dem aufgehobenen Termin nicht zu erscheinen.

Super, werde aber wohl doch hingehen und mal schauen, was anlässlich eines aufgehobenen Termins so alles besprochen wird.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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1 Kommentar:

RA JM hat gesagt…

... was mich zu der philosophischen Überlegung veranlasst, ob man denn zu einem aufgehobenen Termin überhaupt erscheinen kann - denn er ist ja aufgehoben und findet also nicht statt. ;-)

 

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